Wann darf ich mich malerbetrieb nennen?

6 Antworten

Hallo Herr Duca, als Maler und Lackierer darf man sich nur mit einem Meistertitel oder einer Ausübungsberechtigung (Altgesellenregelung) selbständig machen!Die HwO wurde abermals 2005 geändert! Alles andere ist unerlaubte Handwerksausübung (Schwarzarbeit)! Wenn die einen rankriegen, wird es sehr teuer!!!

Hallo nbuchauer, die Maler fallen nicht mehr unter dem Meisterzwang, geändert in der HWO nach 2004, denn dem Meisterzwang unterliegen nur noch die Handwerke, die mit Leib und Leben für den Kunden zusammenhängen. Also: Der Fleischer unterliegt diesem, weil das Fleisch schlecht werden kann und er die Hygieneverordnungen sowie die Fleischbehandlungen kennen muß, der Tischler seine Treppe richtig zu bauen hat, anderenfalls die Auftragnehmer evtl. herabfallen können, der Friseur die Kopfhaut verätzen kann, des Fliesenlegers angebrachten Fliesen jedoch nur senkrecht runterfallen und jemanden nicht unbedingt zu Tode bringen können, das ist der Sinn der neuen, geänderten Handwerksordnung. Somit hat sich Deine Frage erledigt, kannst Dich jederzeit selbstständig machen, Lehrlinge ausbilden, sofern Du die AdA hast, und los geht’s. Viel Spaß dabei, Gruß, Gerhard Duca, Tischlermeister

Also bin ich hier gerade ganz zufällig auf die Diskussion gestoßen, ich kann nur zu der Aussage meines Vorredners sagen : "dass deine Aussage das der Maler und Lackierer im Handwerk ( Laut handwerksverordnung 2004 natürlich und das zu 100% Das meisterpflichtige handwerk noch nötig ist .

PS Doppelpunkt und das auch nicht in naher Zukunft sich bundesweit Deutschland ändern wird das ist ein unmissverständliche Fakt..

Mehr ist zu diesem Thema nicht zu sagen außer wenn man schon eine Diskussion über ein Thema anfängt. Sollte derjenige auch "Handwerksmeister " sein dann rate ich Ihnen, sich lieber nochmal zu informieren bevor er sich in so einer öffentlichen Diskussion zum Hans Dampf macht!!

Weil wer lesen kann ist im Vorteil sagte meine Oma schon immer , und das ist heute genauso wie auch damals.

Mfg, Malermeister Sven Nötscher

Ich habe nochmal nachgelesen- Als Maler und Lackierer musst du entweder selbst Meister sein, oder einen Meister beschäftigen, um dich selbständig zu machen. Es gibt allerdings ein paar Firmenbezeichnungen, die das umgehen könnten. Ich habe dir hier einen Link mit div. Zuschriften, die dir vielleicht weiterhelfen könnten. Ich wünsche dir viel Erfolg. http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20060817230534AAHkft0

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite seit 35 J. im Bereich Küchenplanung und Montage

Wenn Du Deinen Malerbetrieb gewerblich angemeldet hast.


Sahaki  07.03.2010, 16:03

...und Du einen Meistertitel hast

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Nolti  07.03.2010, 18:53
@Sahaki

Oder einen Malermeister beschäftigt hast

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krawalloo  08.03.2010, 14:07
@Sahaki

Das Meistergesetz wurde 2005 gekippt. Eine Gewerbeanmeldung und eine Registrierung als Malerbetrieb bei der Handwerkskammer reichen aus. Eine Haftpflichtversicherung ist nötig.

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