Wann bekommt man nach der Trennung einen Bescheid von der Ex-Freundin?

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Sie oder das Jugendamt, wenn sie eine Beistandschaft errichtet, wird Kontakt aufnehmen wegen des Unterhaltes für das Kind und ggf. für sie und zwar nach der Geburt.

Entweder erkennst du die Vaterschaft dann freiwillig an oder bestreitest die Vaterschaft, so dass es zu einer Feststellungsklage kommt.

Solltest du der Vater sein, dann sieh zu dein Umgangsrecht einzufordern! Auch Anspruch auf die gemeinsame Sorge hast du. Und darauf würde ich auch bestehen. Nur weil ihr euch getrennt habt, seid ihr doch trotzdem die Eltern.


Natürlich erst nach der Geburt.....während der Schwangerschaft macht das keinen Sinn. Die Kindsmutter muß ja einen Vater angeben. Der wird dann vom Jugendamt bezüglich der Alimente/des Unterhalts benachrichtigt.

Von der Kindsmutter mußt du keinen Bescheid bekommen, aber sie wird wohl das Geld von dir haben wollen.

Im Zweifel erst nach der Geburt, wenn der KindsVater angegeben werden muss...