Wann bekommt man immer die Nebenkosten Abrechnung?

7 Antworten

Das kann bis zu einem Jahr dauern.

Abgerechnet wird nach Wirtschaftsjahr der Eigentümergemeinschaft. Kann der 1.1. sein aber auch 1.4. 1.7. oder 1.10 .. dann muss die Abrechnung gemacht werden von der Abrechnungsfirma, die Eigentümergemeinschaft muss den Abschluss genehmigen, dann bekommt der Vermieter seine Abrechung und muss daraus die Nebenkostenabrechnung für den Mieter machen (kann man nicht 1:1 durchreichen, da nicht alle Kosten umlagefähig sind, z.B. Reparaturen und Hausverwaltung muss man als Vermieter selber zahlen.

Bei uns ist der 1.10. der Abrechnungszeitraum, dann lagen die Zahlen im Dezember vor, der Beirat hat die geprüft, und die Eigentümerversammlung ist Anfang Januar, Also Ende Januar bekommen die Mieter die Abrechnung.

EIn Mieter der am 1.1.2017 ausgezogen ist, muss allerdings auch so lange warten, für die Abrechnung der letzten 3 Monate .. solange kann man auch die Kaution, oder einen Teil einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Lass Dir das von Deinem Vermieter erklären.

Das ist ganz unterschiedlich.

Wenn Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, dann muss der Vermieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen.

Der Abrechnungszeitraum kann das Kalenderjahr sein aber auch z..B. vom 

1.7.2017 bis 30.6.2018

Es dürfen aber nicht mehr als 12 Monte abgerechnet werden.

Nach dem Abrechnungszeitraum hat der Vermieter ein Jahr die Gelegenheit die Abrechnung dem Mieter zu schicken und ggf. Nachzahlungen zu fordern.

Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen, aber der Mieter kann Guthaben noch fordern.

Das wird überall anders sein, frage mal bei deinem Vermieter.

NEIN bei uns kommt kein Vermieter um die Heizung abzulesen, das machen Ablesefirmen, die der Vermieter beauftragt.

Da musst du dafür sorgen, dass die zum angekündigten Termin in deine Wohnung können zum ablesen. Danach wird die Abrechnung gemacht.

Man bekommt keineswegs IMMER eine Nebenkostenabrechnung.

Wird diese nicht 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode vorgelegt, verfällt sie.