Wandertage welche Gesetze gibt es dazu?
Hallo. Ich habe schon lange gesucht aber leider keine klare Antwort gefunden. Mein Sohn (7 J. alt) ist Erstklässler. Die Schule ging nicht so gut ( die sind immer noch mit die Bücher und Arbeits Hefte nicht fertig obwohl schon die Sommerferien bald sind) Die Lehrerin organisiert relativ oft verschiedene Wandertage und Ausflüge. Am Anfang waren wir, als Eltern immer darüber informiert und auch manchmal einverständniserklärung bekommen. Letzte 3 Male war das leider nicht so. Wir würden sehr kurzfristig per WhatsApp informieren durch Elternbeirat (zB nach die Schule, oder Abend), dass unsere Kinder Wander gehen. Letzte Mal zB den Stadt aufzuräumen (🙈) was finde ich ekelhaft, fremdes Müll zu entsorgen.
Aber meine Frage ist, gibt es überhaupt welche Regeln, Gesetze (Hessen oder allgemein), dass die Schule die Eltern rechtzeitig informieren soll und einverständniserklärung abgeben soll? Laut meinem Sohn, letzte Mal bei dem Stadt war die Lehrerin allein mit 17 Kindern (!)
Danke schon voraus
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Hast du dich denn mal bei der Schule gemeldet und deine Bedenken mitgeteilt? Oder mit den anderen Eltern gesprochen?
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Ja, das habe ich. Der Leiter steht stark hinter seiner Team. Eltern die zu viel fragen oder seine Gedanken mitteilen, sind gleich die Fände.
1 Antwort
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Schulgesetz sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie gegebenenfalls weitere nachgeordnete Rechtsverordnungen konsultieren.
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Danke. Ich muss so was für Hessen finden. Obwohl das was habe ich gefunden regeln die Kommunikation zw Lehrer und Eltern