Schimmel oberhalb Balkontüre im Neubau?

Bild ist leider nicht waagrecht - (Schimmel, Neubau, rohbau)

2 Antworten

Die Antwort von Igel ist richtig - so schnell es geht schriftlich Deine Bedenken anzeigen. Da muss der Bauunternehmer reagieren und Stellung dazu nehmen. Vom Bild her kann ich schlecht beurteilen, was hier die Ursache ist. Es könnte ganz einfach restliche Baufeuchte sein, die da oben ( vielleicht auf Grund zu geringer Lüftung ) kondensiert, es könnte aber auch ein "versteckter" Baumängel sein - nicht richtig außen gedämmt, Thematik Wärmebrücke.  Um das genau zu klären müsste die Oberflächenfeuchte gemessen werden und dann ca. 1 cm tiefer nochmal messen. Dadurch kann man ableiten, ob das wasser von außen oder innen kommt ( Tauwasserkurve ). Ansonsten kann man auch relativ einfach ein Wärmebild machen - da sieht man, ob in dem Bereich außen schlecht gedämmt wurde.  Oder das die Fenster nicht richtig luftdicht eingedichtet wurden ( Fenster Einbau Richtlinie Uni Rosenheim ). Wenn alles nach neuestem Standart gebaut wurde, würde ich zu einem Bloor Door Test raten. Da sieht man dann ganz deutlich, wo der Bauunternehmer evtl. geschlampt hat. Wenn Du das dem Baunuternehmer sagst, dass Du auf diesen Test bestehst, ( würde ich heute jedem sofort anraten ! ) kriegt der bestimmt weiche Knie :-)  Außerdem siehst Du so noch viel mehr Schwachstellen, die sonst erst viel später oder nie bemerkt werden.  Red mit Deinem Bauunternehmer über den Test - wenn der nichts zu verstecken hat, wird der damit kein Problem haben und wenn doch, kannst Du Dir diese Kosten durch Deine vorher schriftlich eingereichte Bedenkenanzeige wieder reinholen, bzw. von der Schlussrechnung abziehen. Das würde ich dann aber auch nicht zu spät machen, wenn dabei viel gefunden wird, sollte der finanzielle Aufwand zur Beseitigung der versteckten Mängel ( und dann anschließend nochmal den Test durchführen als Grundlage für eine Abnahme und daraus ableitender Zahlung der Schlussrechnung) mindestens in Höhe der noch ausstehenden Zahlungen sein.

VG, Minavida

Schriftliche Mangelmeldung an BT mit Fristsetzung erstellen! Bitte nichts (!!) mündlich. (Wenn irgendetwas per Telefon besprochen wird, umgehend Telefonnotiz erstellen und faxen. Geht daraufhin kein Wirderspruch ein, ist die Notiz rechtsgültig.)

Da ist die Frage ob BGB-Vertrag vorliegt (was ichvermute, oder ein VOB-Vertrag). Such das mal raus, dann kann ich dir sagen, auf welchen Paragraphen du dich beziehen musst.

Muss natürlich alles vom Bauträger beseitigt werden. Du hast schließlich keine Wohnung mit Schimmel gekauft. 

Falls der nicht in die Puschen kommt, hol dir selbst einen Gutachter und das Geld für das Gutachten später wieder. (Vorab musst du allerdings zahlen.)

Und lass dir später nachweisen, wie der Schaden behoben wurde!