wäre es zu spät für einen zweiten plan?

2 Antworten

Hi,

normalerweise bewirbt man sich etwa ein Jahr im Voraus, spätestens aber wenn das Halbjahreszeugnis vorliegt.

Die von dir genannte Frist für den Zoll bezieht sich auf das Ausbildungsjahr, welches am 1.9.2024, also in über einem Jahr, beginnt. Die Bewerbungsfrist für dieses Ausbildungsjahr hast du wohl verschlafen. Pech gehabt!

Es könnte VIELLEICHT NUR sein, das ich bis zum Ende (in einem Monat) nicht mehr die Voraussetzungen erfülle um Abi machen zu können.

10 Klasse zählz doch noch garnicht.

DU musst nur die Vorraussetzungen erfüllen, ans berufliche Gymnasium wechseln zu dürfen.

Ich bin damals mit einem Härtefallantrag reingekommen (Schnitt von 4,4) und das war die beste Entscheidung für mich.

Hatte dann einen Abischnitt von 2,3.

Plan B ist dennoch nie verkehrt.