Wäre es in Deutschland auch zulässig wie in Singapur oder Kanada Verbotsschilder mit Höhe der möglichen Strafe aufzustellen?

3 Antworten

Nein, dafür ist das Straf- und Bussgeldsystem zu kompliziert. Beim Falschparken kommt es z. B. auf die Dauer des unerlaubten Parkens und auf weitere Umstände, z. B. ob eine Gefährdung anderer damit einherging, an. Bei der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit ist maßgeblich, wie stark die Überschreitung war und auch, ob andere gefährdet wurden.

Es gibt einen ganzen Bussgeldkatalog, da sind auch die jeweils einschlägigen Abschnitte einfach zu lang.

Bei Strafen ist das sowieso nicht möglich, weil die erst vom Gericht festgesetzt werden.

Theoretisch ja, praktisch wird das kaum realisierbar sein.

Bei offiziellen Strafen wie Bußgelder sehe ich das Problem der Aktualisierung der Schilder, wenn der Bußgeldkatalog geändert wird, bei privaten Strafen wie Vertragsstrafen / Schadenersatz macht es in vielen Fällen keinen Sinn da pauschale Beträge anzugeben, da der Betrag letztendlich eh vom Gericht festgesetzt wird, wenn es zum Verfahren kommt.

Natürlich.