Wäre das ein Kündigungsgrund?

10 Antworten

Generelle Formulierungen wie "Haustiere verboten" sind ohnehin nichtig, siehe hier: https://www.zoostore.de/Haustier-Haltung-Haustiere-halten-Mietwohnung

Was ein Vermieter allerdings tatsächlich verbieten kann, sind spezifische Tiere wie Hunde (insbesondere Listenhunde), oder auch Tiere wie Würgeschlangen, Frettchen, Vogelspinnen, etc. da von denen eine konkrete Gefahr ausgehen kann. Ist eigentlich auch super in dem Artikel erklärt.

Und ich füge noch hinzu, dass auch andere Faktoren wie ein potenziell gefährdeter Hausfrieden, Tierschutzaspekte, etc. eine entscheidende Rolle spielen können. Also wäre z.B. ein Bienenstock auf der Terrasse, der krähende Hahn auf dem Balkon, die Küchenschabenfarm im Terrarium, fünf Hunde in der Zweizimmerwohnung oder sogar ein ständig krächzender Papagei in der hellhörigen Altbauwohnung durchaus ein guter Grund, zu Gunsten des Hausfriedens die Haltung zu untersagen.

Wenn der Vermieter den Eindruck bekommt, dass der Mieter zur Haltung speziell dieser Tiere ungeeignet ist, kann dieser seine Genehmigung ggf. auch von einem Sachkundenachweis abhängig machen.

Generell sollte man immer vor der Anschaffung von Haustieren mit dem Vermieter reden. Die meisten Vermieter sind nicht die beratungsresistenten Geldhaie, sondern Menschen mit denen man reden kann. Und, wollen wir doch mal ehrlich sein: eigentlich ist es gut, wenn ein Vermieter seine Verantwortung auch den anderen Mietparteien gegenüber ernst nimmt und nicht leichtfertig Ärger in seinem Haus riskiert, der ihm am Ende ja trotzdem wieder selbst auf die Füße fällt, z.B. in Form von Schadenersatzforderungen, Mietkürzungen oder schlechter Presse ("Wie konnte der Vermieter das nur erlauben? ...").

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  23.08.2024, 11:36
Was ein Vermieter allerdings tatsächlich verbieten kann, sind spezifische Tiere wie Hunde [...].

Nur dann, wenn es eine konkrete, sachlich gerechtfertigte Begründung für das Verbot gibt.

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Lubitz12321  23.08.2024, 11:55
@Familiengerd

Genau darauf wollte ich hinaus, von Vogelspinnen und Würgeschlangen geht nämlich idR keine Gefahr aus.

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Lubitz12321  23.08.2024, 10:10

Welche Gefahr geht denn von Würgeschlangen und Vogelspinnen aus?

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DatLicht  23.08.2024, 10:11
@Lubitz12321

Na, wenn die Tierchen überraschenderweise die Biege machen, fänden es andere Mieter sicherlich nicht gerade witzig, von denen überrascht zu werden. Wäre ganz sicher nicht das erste Mal.

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DatLicht  23.08.2024, 15:21
@Lubitz12321

Nun, nehmen wir den Fall an, dass sich eine Vogelspinne davon macht und beim Nachbarn wieder auftaucht. Vogelspinnen können beißen, und so ein Biss soll schmerzhaft sein. Die konkrete Gefahr wäre also jene einer Körperverletzung.

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Lubitz12321  23.08.2024, 16:28
@DatLicht

Dann können wir auch Bienen und Wespen verbieten zu existieren 😂 und ein Hundebiss tut wesentlich mehr weh. Ein fckn Kanickel kann fester zubeißen als ne Vogelspinne..

Btw ich halte und züchte seit 20 Jahren Vogelspinnen, mir kommt kein Vermieter mit irgendeinem Verbot 😂

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Bei meinem Vermieter ist das ein Kündigungsgrund, er verbietet Haustiere und kennt dann kein Erbarmen.

Ein Mieter hatte sich einen Hund gekauft, der im Hausflur seine Notdurft verrichtete. Danach ist der Mieter recht schnell ausgezogen.

Aber das Recht sieht es anders.

Ich würde konkret nachfragen bei Deinem Vermieter, damit hast Du dann seine Erlaubnis, oder nicht.

Viel Glück

Miet­vertrag checken. Wenn Sie ein Haustier halten wollen, schauen Sie in Ihrem Miet­vertrag nach einer Regelung zur Tierhaltung. Pauschale Haltungs­verbote sind unzu­lässig. Bei Hund und Katze dürfen Vermieterin oder Vermieter verlangen, dass ihre Zustimmung einge­holt wird. Kleintiere wie Zier­fische oder Hamster sind immer erlaubt.

Rück­sicht nehmen. Wenn Sie einen tierischen Mitbewohner haben, nehmen Sie Rück­sicht auf die Nach­barn und halten Sie sich an die Regeln. Schauen Sie etwa in die Haus­ordnung, ob Hunde oder Katzen außer­halb der Wohnung eventuell angeleint werden müssen (Land­gericht Frank­furt am Main, Az. 2 – 09 S 11/15

https://www.test.de/Haustiere-Mietwohnung-5767892-0/

Ein pauschales Verbot der Haltung von Haustieren ist wirkungslos.

Das halten von Kleintieren kann generell nicht verboten werden. In seiner Wohnung z. B. 50 Kaninchen zu halten ist aber auch nicht unbedingt erlaubt.

Auch z. B. die Haltung von Katzen und Hunden kann nicht pauschal verboten werden. Der Vermieter muss schon triftige Gründe angeben. Z. B. "Die halten schon zwei Hunde, für einen dritten ist die Wohnung definitiv zu klein."

Es kommt auf das Haustier an. Kleine Tiere wie Meerschweinchen, Fische , Hamster etc kann dir dein Vermieter nicht verbieten anderes ist es mit großen Hunden.


Familiengerd  23.08.2024, 11:38
anderes ist es mit großen Hunden

Nur dann, wenn es eine konkrete, sachlich gerechtfertigte Begründung für das Verbot gibt.

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DatLicht  23.08.2024, 10:00

Bei Zierfischen in einem Aquarium sollte man allerdings andere Parameter klären: beispielsweise ein 500l-Aquarium wiegt mal locker eine halbe Tonne und kann im Schadensfall (z.B. bei Wasseraustritt) oder allein schon durch das Gewicht ernsthafte Schäden am Mietobjekt verursachen. Das vergessen leider viele Aquarianer, also diesbezüglich lieber vorher mit dem Vermieter sprechen, bevor durch die Punktbelastung womöglich noch Risse am Bauwerk entstehen und damit sogar eine fristlose Kündigung möglich wäre.

Auch kleine aber gefährliche Tiere wie Vogelspinnen, Giftschlangen, ec. können problematisch sein.

Oder beim Entkommen schwierig in den Griff zu kriegende Tiere wie eine Ameisenfarm, Küchenschaben im Terrarium und anderes würde ein Vermieter aus naheliegenden Gründen vermutlich trotz ihrer geringen Größe verbieten.

Oder laute Tiere wie der krähende Hahn auf dem Balkon, laute Vögel können den Hausfrieden stören und einen Beseitigungsanspruch rechtfertigen. Also Obacht. Pauschal lässt sich das deshalb nur schwer sagen.

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Rius919  23.08.2024, 10:03
@DatLicht

Ja da hast du Recht grundsätzlich sollte da der gesunde Menschenverstand gelten. Ein kleines Aquarium geht immer ein großes ist dann schon gefährlich für die Statik. Zwei Wellensittiche sind auch was anderes als eine ganze Vogelzucht Station

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Nein, denn ein generelles Haustierverbot ist unwirksam.