Vorwurf der Bereicherung?

3 Antworten

Vielleicht kann deine Freundin mal den Kontakt zu dem Filialleiter suchen und ihm die Situation erklären. Denn eigentlich hat sie beim Kauf von Obst ja auch den Anspruch darauf, dass ihr eine mangelfreie Sache übergeben wird. Sind einige der Früchte gammelig/matschig/..., könnte dies als Mangel gelten.

Deine Freundin hat - zugegeben, sie war nicht dazu befugt - dem Rewe nur die Inanspruchnahme wegen Mängelhaftung abgenommen. Bereichert hat sie sich nicht.

Vielleicht kann man das klären...


Nonna491 
Beitragsersteller
 16.08.2019, 12:23

Ok danke ich sage es ihr.

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Jetzt weiß sie nicht was sie machen soll.

das ist ziemlich einfach:

Woanders einkaufen. REWE hat das Hausrecht und darf ihr Hausverbot erteilen. Sie darf den Laden dann nicht mehr betreten (sonst begeht sie einen Hausfriedensbruch). Dort wieder "reinklagen" kann sie sich nicht.


Nonna491 
Beitragsersteller
 16.08.2019, 11:28

Danke für die Antwort sie hat nur Angst das sie deshalb auch noch angezeigt wird.

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1Wintertraum  16.08.2019, 11:31
@Nonna491

Unwahrscheinlich. Wenn es so war, wie du sagst, hat sie ja nicht gestohlen, sondern lediglich etwas gemacht, was dem Inhaber nicht zusagte. Der darf jemanden, der sich in seinem Laden nicht so verhält, wie er es will, mit Hausverbot belegen - aber eine Anzeige dafür hätte m.M.n. keine Substanz.

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Hat sie verpackte Ware geöffnet und einzelne Aprikosen ausgetauscht?

Das ist tatsächlich verboten, aber aus hygienischen Gründen.

Wenn sie Hausverbot hat, muss sie eben wo anders einkaufen gehen.


Nonna491 
Beitragsersteller
 16.08.2019, 11:43

Ja ich denke das hat sie.Aber nur weil 2 faule drin waren. Und das Obst sowieso so teuer ist. Aber das machen sie fast alle bei uns im Rewe.

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