Vorteil Compoundarmbrust?

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Vorweg! Sry das die Antwort solange geworden ist. Aber ich wollte dir eine gute sachliche Beratung geben. Daher ging es nicht kürzer.. ;-)


Der Vorteil liegt zum einen beim Spannen. Ein teil des Auszugsgewicht wird auf die Cams übertragen. Dadurch ist sie etwas einfacher zu spannen. 

Nun. Ich würde sagen mehr wesentliche Vorteile gibts gar nicht. Mit einer GUTEN Recurve bist du besser bedient. Den Compounds sind wesentlich Wartungsintensiver. Das Wechseln der Sehne funktioniert nur mit einer Bogenpresse. 

Den Wechsel selbst, solltest du auch nur dann machen, wenn du weist was du tust. Denn du musst darauf achten, dass die Cams dannach wieder auf den Millimeter genau, parallel zueinander stehen. 

Außerdem sind Compounds um einiges anfälliger für Schäden. Recurves sind da um einiges robuster. 

Ich empfehl dir eine Excalibur. Ich hab mittlerweile alle meobe Armbrüste verkauft und schieße nur noch Excalibur! Die Matrix 380 zb. Absolut präzise. Ich treff ohne Probleme bis auf 100 Meter+ eine 40cm Scheibe. Wartung hält sich auch in Grenzen. Hin und wieder mal die Mittelwicklung erneuern und die Armbrust reinigen. (Eine Gute Auswahl an Qualitativ hochwertigen Armbrüsten und Equipment, inklusive guter Fachlicher Beratung, bekommst du bei Armbrustmarkt.de)

Und jetzt zur Antwort von Bogenfreund:

Das schießen ist in DE NICHT nur auf Schießstätten erlaubt! Im Grunde darfst du überall damit schießen, solange du sicher stellen kannst, dass keine Gefährdung für andere besteht. Außerdem benötigst du die Erlaubnis des Grundstückbesitzers, sofern du kein eigenes passendes Grundstück besitzt. 

Ich weis aber das eine ziemlich große Unwissenheit diesbezüglich herrscht. Ich weis von anderen Armbrustschützen, denen sogar schon die Armbrust weg genommen wurde. Und sie, sie erst zurück bekamen, nachdem sie, sie mit einem Anwalt frei klagten. 

Ich hatte vor einiger Zeit wegen der Rechtssituation auch eine Diskussion. (Ich glaub das war sogar mit Bogenfreund)

Danach war ich selbst verunsichert. Ich kontaktierte daraufhin den deutschen Schützenbund und bat um Aufklärung bezüglich der Rechtlichen Situation. Diese bestätigten mir, dass ich richtig liege. Und dass du auf deinem eigenen Grundstück bzw. Mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers, schießen darfst.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, rief ich auch bei der Örtlichen Polizei an. Dort sprach ich mit dem zuständigen Waffensachbeauftragten. Dieser bestätigte mir ebenfalls nochmal, dass das schießen ab dem 18. Lebensjahr nicht nur auf Schießständen erlaubt ist. Ich glaube was die Verwirrung verursacht, ist der Paragraph dazu. Dieser ist etwas unpraktisch formuliert! Die Stelle, in der es heißt, dass das schießen nur auf zugelassen Schießstätten erlaubt ist, bezieht sich rein auf minderjährige Schützen! Dies wurde mir auch so vom Waffensachbeauftragten der Polizei so erklärt!

Ich geb dir den Tipp beim schießen immer in Richtung einer natürlichen Erhöhung zu schießen. Zum Beispiel in Richtung eines Erdhügels. Außerdem achte darauf, dass du IMMER freies Schussfeld hast. Der Finger bleibt wie bei jeder anderen Waffe auch, lang am Abzug gehalten. Der Finger berührt den Abzug erst, nachdem du dein Ziel ins Visir genommen hast. Solange bis du schießt, bleibt die Armbrust selbstverständlich gesichert. (Ein paar Sicherheitshinweise. ;-) )

Hoffe ich konnte etwas weiter helfen..?


Bogenfreund  29.04.2016, 22:18

Hallo peace1287,

ich möchte auf ein paar Dinge gleich mal antworten.

Zum Hintergrund: da gab es Armbrustschützen, die auf unserem Gelände schießen wollten, einer war sogar schon Mitglied (zuerst Bogen). Daher unser Angagement in dieser Sache.

- Zitat  "Das schießen ist in DE NICHT nur auf Schießstätten erlaubt! Im Grunde darfst du überall damit schießen . . . "

Damit liegst du eindeutig falsch. Hier steht geschrieben, wo Armbrüste geschossen werden dürfen, bzw. welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Schiessstandrichtlinie_23Juli2012_BAnzAT_23Okt2012.pdf

Das Ding ist enorm umfangreich, hier ist der Abschnitt 8 maßgebend. Ab dem Punkt 3.2 ist zu lesen, wie Schießstände auszusehen haben.

Sogar für Bögen gibt es Auflagen, die auf den meisten eigenen Grundstücken nicht einzuhalten sind. Das fängt von der pauschalen Aussage an, dass auch versehentlich fehlgeschossenen Pfeile das eigene Grundstück nicht verlassen können, allein das ist  bei den meisten nicht einzuhalten. Die Bestimmungen für einen Bogenplatz findest du hier:  http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Sicherheitstechnische_Regeln_310315.pdf

Hiervon kann jeder ein Lied singen der einen Platz für einen neuen Verein zulassen will. Und für AB soll das Grundstück reichen, wenn der Schütze 18 ist ??? Unglaublich.

-Zitat       "Ich weis von anderen Armbrustschützen, denen sogar schon die Armbrust weg genommen wurde, . . . "

Hmm, weggenommen? Bestimmt nicht, weil sie auf einem ganz sicheren Grundstück geschossen haben, vermute ich mal . . .

- Zitat "
Ich kontaktierte daraufhin den deutschen Schützenbund und bat um Aufklärung bezüglich der Rechtlichen Situation. ..."

Das war auch gut, nur die Auskunft war Mist. Das gleiche haben wir (der Verein) auch gemacht, es herrschte zuerst große Unsicherheit. Ein Rückruf brachte uns da die Auskunft, beim Landesverband Ndrs., dem NSSV nachzufragen. Hier wurde uns bestätigt, dass wir mit unserem Handeln richtig lagen. Auf dem Gelände des NSSV gibt es Bogensport und Armbrustschützen, hier sollten die Betroffenen vorbei kommen, nach einem Eintritt könnten sie dort legal schießen. Nicht zugelassene Bogenplätze seien von der sofortigen Schließung bedroht ! Der Witz war: von Seiten der AB-Schützen gab es merkwürdigerweise keine großen Diskussionen. Warum nur? Die kannten sich aus.

-Zitat "
Um auf Nummer Sicher zu gehen, rief ich auch bei der Örtlichen Polizei an."

Das ist allerdings der Hammer schlechthin. Auch wenn es ein Polizist war, ehrlich, mir kann niemand weißmachen, dass die Einstufung einer Waffe in eine bestimmte Gefährdungsklasse vom Alter der schießenden Person abhängig sein soll. Im ganzen Waffengesetz gibt es darauf absolut keinen Hinweis.

Armbrüste sind den Schusswaffen gleich gestellt, daher sind auch solange die selben Regeln anzuwenden, solange AB nicht explizit von etwas ausgenommen sind.

Ich meine auch, dass diese Aussage dich auch etwas stutzig hätte machen müssen, auch wenn sie zugegebener Maßen von einer Vertrauensperson kommt. Aber als Betroffener nimmt man das natürlich erstmal gerne so hin, das verstehe ich schon (ehrlich, keine Ironie).

Von dieser ganzen Misere sind nur die Feldarmbruste ausgenommen, diese dürfen tatsächlich auf Bogenplätzen geschossen werden (auf dafür zugelassenen Bogenplätzen). Und dafür gibt es dann auch Meisterschaften.http://www.dsb.de/sport/disziplinen/feldarmbrust/

So, dass war jetzt sogar für meine Verhältnisse recht lang. Ich möchte auch noch betonen, dass ich mit meinen Ausführungen niemanden zu nahe treten will. Aber wir haben uns mit dieser Materie zu lange befassen müssen, als das ich mir jetzt sagen lassen müsste, dass ich falsch liege.

MfG Bogenfreund

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peace1287  30.04.2016, 03:14
@Bogenfreund

Laut BMI wurde die Armbrust nur in das WaffG aufgenommen, um ein verbindliches Erwerbsalter von 18 Jahren festzulegen. Das WaffG nimmt die Armbrust ausdrücklich von allen weiteren Erlaubnispflichten für Schußwaffen aus, unter die es als gleichgestellter Gegenstand fallen würde. Erwerb/Besitz, Handel, Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes und auch das Führen sind ausdrücklich frei. 

Das Schießen ist für die Armbrust per Definition nicht durch das WaffG geregelt (was nicht heißt, daß man es überall darf oder tun sollte). Da die Armbrust zwar eine Waffe, aber keine Schußwaffe, sondern nur ein gleichgestellter Gegenstand ist, fällt sie eben nicht automatisch unter die üblichen Erlaubnispflichten (wie oft fälschlich angenommen wird). 

Die Schießstättenpflicht besteht ebensowenig wie die 7,5 Joule-Grenze oder die für Schußwaffen geltenden Kennzeichnungspflichten. --- Es wäre ja auch unlogisch, das Führen zu erlauben, aber das Schießen auf Schießstände zu beschränken.

Diese Rechtsauffassung findet sich auch in der GdP-Faltkarte "Waffenrecht" sowie in den mir bekannten Infobroschüren der Landeskriminalämter (LKA) wieder: Erwerb/Besitz, Führen und Schießen bleibt erlaubnisfrei. Dazu gibt es auch schon gleichlautende Gerichtsurteile.

http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/DE_Neue_GdP-Faltkarte_Waffenrecht_2008_zum_Download

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Bogenfreund  02.05.2016, 08:52
@peace1287

Ich habe nie behauptet, dass es eine Erlaubnispflicht für das Schießen, Erwerb/Besitz, Handel, Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme gibt. Das Anführen dieser GdP-Faltkarte bringt hier also nichts.

Die Schießstättenpflicht besteht nicht? Lies nochmal den Punkt 8.

"Es wäre ja auch unlogisch, das Führen zu erlauben, aber das Schießen auf Schießstände zu beschränken."   Unlogisch??? Das eine schließt das andere nun wirklich nicht aus. Ein Jäger darf seine Waffe auch führen, aber nur in seinem Revier benutzen. Was sind das für Argumente?

Ich werden jetzt hier aussteigen. Das ganze führt zu nichts, was ich hätte wissen müssen. Jeder der etwas bestimmtes tun will und merkt, dass es legal sehr schwierig ist, wird auf Biegen und Brechen eigene Definitionen "zusammenargumentieren".

Aber trotzdem nichts für ungut. Jeder muss das tun was er meint und eben manchmal seine Armbrust mit Hilfe eines Anwalts wieder frei bekommen (dein Beispiel). Jedem das seine . . .

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peace1287  02.05.2016, 10:58
@Bogenfreund

Eigene Definitionen!? Also wenn die Polizei kein Problem damit hat.  Und selbst die Gewerkschaft der Polizei diese Informationen raus gibt. Weshalb denkst du dann, dass du recht hast und jeder andere nicht!? 

Es wäre sicher ein fataler Fehler mit großem, medialen Interesse, würde die Gewerkschaft der Polizei falsche Informationen veröffentlichen... 

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Dosenrosen  06.01.2021, 08:07
@Bogenfreund

Der Kommentar ist zwar schon alt und das Waffengesetz mehrfach angepasst, aber dennoch der Richtigkeithalber:

ABs, egal welcher Art, sobald sie mehr Energie haben als die Saugnapfspielzeuge:

  • sind frei verkäuflich ab 18
  • benötigen keine Art von WBK
  • dürfen in verschlossenen Taschen transportiert werden, getrennt von den Bolzen
  • dürfen in befriedetem privat Grundstück geschossen werden, sofern sichergestellt wurde, dass der Bolzen das Grundstück nicht verlassen kann - die Bestimmungen der Verbände hinsichtlich Schießstättenordnung hat hiermit nichts zu tuen, da keine Schießstätte

Lediglich der letzte Punkt ist mit vorsicht zu geniesen! Ist ein Backstop vorhanden und man trifft diesen im Zweifelsfall, alles gut! Verfehlt man diesen und der Bolzen geht daneben oder durch, wurde nicht sichergestellt, dass. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Schuss daneben oder einen Fehlschuss handelt. Man also bsw. beim Spannen oder Anlegen quer zur Bahn schießt oder im 45° Winkel. Dazu müsste man dann eine geschlossene Halle mit Sicherheitsglas haben.

ABER, das wäre nur im Falle eines verschossenen Bolzens. Passiert nie etwas, reicht also ein umfriedetes privat Gelände mit Backstop.

Waffengleichgestellt heißt nur, dass ihre Bauart es erlaubt, sie Schussbereit zu führen (im Gegensatz zum Bogen). Das einzige, was sie aktuell vom Waffe sein trennt, ist der "durch einen geschlossenen Lauf" Teil.
Bei den Messern ist es das selbe. Zweithandmesser oder Messer unter 12 cm sind deshalb keine illegale Waffe, wie das Einhand, längere Messer oder Butterfly, weil sie getarnt und hinterhältig genutzt werden können, bzw. man halt gesagt hat, Messer über 12 cm sind gefährlicher.

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Bogenfreund  06.01.2021, 12:05
@Dosenrosen

Hallo Dosenrosen,

zu deinen Punkten:

Aufzählung, der letzte (vierte) Punkt: Armbruste haben grundsätzlich eine Schießstandspflich. Ich habe schriftliche Anfragen diesbezüglich gestellt an:

  • meine zuständige Gemeindeverwaltung
  • an die Niederlassung des Niedersächsischen Sportschützenverband (NSSV). Auf deren Gelände sind auch Armbruste erlaubt, auf den Schießbahnen für KK und aufwärts!
  • an das Bundesministerium des Innern (BMI), Abteilung Waffen- und Beschussrecht

Alle Antwortschreiben sagen dies klar aus. Wer mich hier überzeugen will kann gerne diese zuständigen Stellen anschreiben und mir dann die (anders lautenden) Antworten zeigen.

Dass der Bolzen das Grundstück nicht verlassen darf ist etwas abgewandelt. Diese Aussage findet sich in den Zulassungsbestimmungen für Bogenplätze und trifft auf das Schießen mit dem Bogen zu, auch für das Bogenschießen auf dem eigenen Grundstück! Man wird kein Gesetz oder Verordnung finden, dass diese Aussage auf die vom Waffengesetz erfassten Waffen bezieht.

Und mal ehrlich, deine Auslegung kann doch nicht wirklich passen. Zitat:Passiert nie etwas, reicht also ein umfriedetes privat Gelände mit Backstop.

Wenn nix passiert ist, waren die einfacheren Maßnahmen also gut, wenn etwas passiert war, dann war´s halt zuwenig? Das geht natürlich so nicht. Bauliche Sicherheitsmaßnahmen je nach Waffenart haben selbstverständlich vor dem ersten Schuss zu bestehen. Im Falle von Schusswaffen und der Armbrust ist das dann halt der Schießstand mit den seitlichen Abgrenzungen und der Überschusssicherung (Höhensicherung). Ich schließe ja auch keine Versicherung erst dann ab, wenn mir etwas passiert ist und erwarte, dass diese für das Ereignis in der Vergangenheit dann zahlt.

Aber das mit der Armbrust war schon immer ein Streitthema, keine Frage. Armbrustfreunde haben grundsätzlich Probleme, einen legalen Schießplatz zu bekommen. Die Beiträge in den entsprechenden Foren sprechen da Bände. Und wer eine AB hat, will damit auch schießen. Und da kann ich es schon verstehen, wenn man sich alles etwas schön redet und Bestimmungen etwas biegt, bis sie halbwegs für sich selbst passen. Muss jeder selbst entscheiden . . .

Gruß Bogenfreund

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Dosenrosen  06.01.2021, 17:23
@Bogenfreund

https://www.google.de/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Armbrust-schiessen,-wo-erlaubt--f345756.html%3famphtml=1

Bitte sehr im befriedeten privat Grund.

Wie andere Stellen zu solch einer bescheuerten Aussage kommen, bleibt mir ein Rätsel. Wahrscheinlich wird bewusst eine falsche Info gestreut, um das eigne Schießen ei zudämmen.

Das Gesetz regelt nämlich in keiner Weise, wie der Backstop auszusehen hat. Es steht nur drin, schießen im befriedeten Grund ist erlaubt, wenn der Bolzen das Grundstück nicht verlassen kann.

Was Sportordnungen bzg. Sportstätten sagen, ist bestenfalls als AGB zu betrachten.

Nur das Waffengesetz zählt!

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Dosenrosen  06.01.2021, 18:27
@Bogenfreund

Was natürlich die Stellen, die du angeschrieben hast, meinen könnten sind Schießstätten, diese sind erlaubnispflichtig, da Waffengleich gestellt. ABER eine Schießstätte liegt nur bei kommerziell genutzten Schießplätzen vor. Also bsw. Vereins oder Wettkampf Schießplätzen. Sprich auf dem Bogenplatz eines Vereins schießen geht nicht, sofern keine Erlaubnis für die Nutzung einer AB vorliegt.

Das gilt aber nicht im privaten Bereich.

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Bogenfreund  06.01.2021, 19:36
@Dosenrosen

Aus deinem Link im vorletzten Beitrag ist hier der betreffende Absatz, der das Schießen auf befriedetem Grund außerhalb einer Schießstätte abziehlt:

Zitat: Eine Ausnahme regelt § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 1a WaffG:

"Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird [...], sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können [...]." Zitat Ende

Das Entscheidende daran sind die 7,5 Joule/cm2 Geschoßenergie. 7,5 Joule, Dosenrosen, dass geht in den Bereich Spielzeugarmbrust. Das kann in jedem Garten geschossen werden. Ich nehme jetzt mal an, dass dir diese Angabe bisher nichts weiter gesagt hat.

Aber das sind nicht die Armbrüste, die 99% der Armbrustbesitzer haben.Oder 99,9%? Danke für den Artikel, damit bestätigst du meine Aussagen. Alles was über den 7,5 Joule liegt, ist schießstandspflichtig. Und natürlich dürfen auch diese, meist kleine Plastikpfeile, oft mit Gummispitze, das Grundstück nicht verlassen dürfen.

Ich habe hier mal eine Übersicht einiger Armbrüste gefunden, mit den unterschiedlichsten Zuggewichten. Kann schon älter sein, o.k., aber darauf kommt es nicht an. Wirf mal einen Blick auf die Leistungsdaten, die Zeile Geschoßenergie Joule. Es erübrigen sich weitere Erklärungen . . . https://www.arrowinapple.de/armbrustvergleichstabelle/

Es ist schon etwas vermessen anzunehmen, dass alle von mir angeschriebenen Organisationen oder Behörden falsche Auskünfte gegeben haben sollen. Mit etwas Realismus kann man das nicht wirklich annehmen, wenn man bedenkt, was das für Stellen waren.

Für mich ist dieser Chat dann auch mal zu Ende. Mehr als Fakten kann ich nicht liefern und wie ich schon schrieb: es ist halt schwierig mit Armbrustfreunden zu diskutieren, die immer was Neues aber nichts Zutreffendes bringen. Sorry.......

Gruß Bogenfreund

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Dosenrosen  06.01.2021, 19:49
@Bogenfreund

Bitte ganz lesen:

>>Da habe ich Ihnen doch einen Teil der Ausnahme unterschlagen:

"[...] ohne Schießerlaubnis nur zulässig [...] mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können[...].

Bei entsprechender Bauartzulassung darf die Bewegungsenergie auch größer als 7,5 Joule sein.<<

Eine AB fällt nicht unter §7. Ergo zulässig. ;-)

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Daniel565 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 16:40

Hey, zu erst einmal danke für deine Antwort!

Ist es sehr viel leichter eine Compound Armbrust zu spannen, bin nämlich nicht der stärkste;-)

Danke;)

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peace1287  29.04.2016, 18:06
@Daniel565

Naja das kommt auch immer ein Stück weit aufs Modell an. Zb. Meine Compound (welche ich mittlerweile verkauft habe), hatte ein Auszugsgewicht von 185 Pfund. Meine Excalibur kommt auf 260 Pfund. Die Compound war etwas einfacher zu spannen. Man merkt auf jeden Fall einen Unterschied. Aber gefühlt sind es keine 75 Pfund! 

Hinzu kommt, dass meine Matrix 380 eine der Stärksten Modelle von Excalibur ist. Es gibt auch schwächere Modelle mit geringeren Auszugsgewicht. Ist, glaub ich so von der Firma konzipiert, damit auch Frauen oder schwächere Männer sie nutzen können. 

Außerdem sollte man ohnehin eine Spannhilfe nutzen. Damit ist das Spannen nochmal um einiges einfacher. Und die Sehne wird auch präziser und gleichmäßiger gespannt. 

Gerade Excalibur hat viel Erfahrung was Armbrüste angeht. Und man bekommt im vergleich zu manch anderen Herstellern auch deutlich leichter Ersatzteile bzw. Equipment. 

So zb. Auch einen Kurbelspanner, der nochmal das spannen vereinfacht. 

Ich will dich nicht dazu drängen die eine Excalibur zu holen. Nur hab ich bisher die besten Erfahrungen damit gemacht. 

Wenn du dir doch eine Compound zulegst, würde ich ne Tenpoint oder wahlweise eine Darton nehmen. Das sind auf dem Gebiet der Compounds die wohl ambitioniertesten Hersteller. 

Schau dir auf Armbrustmarkt mal die Modelle an und lass dich dort nochmal beraten bevor du sie kaufst.

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peace1287  29.04.2016, 18:23
@peace1287

Ps. Schau dir mal die Terminator 2 von Darton an. Die hat "nur" ein Auszugsgewicht von 165lbs und bekommst für 500 Euro. 

Wäre sicher ne anständige Armbrust um mit dem Sport zu beginnen.. ;-)

Oder doch ne Excalibur.. :)

Weis ja auch nicht was du ausgeben willst. Aber so 500 bis 600 sollten es schon sein. Was darunter liegt, ist in der Regel nicht so berauschend, was die Qualität anbelangt...

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peace1287  29.04.2016, 18:35
@peace1287

Ach und da fällt mir nochwas ein.. ;-)

Wenn du nen vernünftigen Pfeilfang brauchst. Vergiss die gekauften, teuren Dinger! Besorg die stattdessen einen Bauschuttsack oder ähnliches. Diesen stopfst du fest, mit Altkleidern, Stoffresten etc. voll. Dann noch vorne eine Scheibe drauf, und fertig. Hast einen wunderbaren, mobilen Schießsack.. Ich garantiere dir, dass das selbst den stärksten Armbrüsten stand hält. 

Du musst nur hin und wieder etwas neu nachstopfen, weil der Stoff irgendwann durchgeschossen ist, wenn du immer wieder auf die selbe Stelle schießt.. 

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Hallo Daniel565,

das eine Compoundarmbrust leichter zu spannen ist, wie schon geschrieben wurde, kann man so pauschal auch nicht sagen. Das Compoundsystem erleichtert zwar den Auszug (Armbrust wie Bogen), aber ein Stück weit muss man eben das volle Zuggewicht ziehen. Die Zugerleichterung wirkt nicht ganz von Anfang an.

Daher sind auch bei Compoundarmbruste Spannsysteme entweder integriert oder für den Spannvorgang anzusetzen.

Einen großen Vorteil haben Compoundarmbruste aber auf jeden Fall. Ihre Besitzer brauchen sich keine großen Gedanken über den Einsatzort zu machen. Diese Dinger sind in dieser Hinsicht lt. dem gültigen deutschen Waffengesetz den Schusswaffen gleichgestellt und dürfen wie diese auch nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden.

Mit jedem Herumballern außerhalb eines Schießstandes macht man sich strafbar. Also nur bei einem Schützenverein anfragen und mit ein bisschen Glück hat man auch eine legale(!) Schießmöglichkeit.  Wenn das kein Vorteil ist . .  ;-)

Ist übrigens tatsächlich so, wir hatten da in unserem Verein auch so unsere Erfahrungen sammeln können. Armbrustschützen haben ihre liebe Not, einen geeigneten Verein zu finden.



peace1287  29.04.2016, 16:09

Les meine Antwort, wenn du wissen willst warum ich negativ bewertet habe.

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