Vorladung erhalten wegen angeblichen Betrug?

5 Antworten

. Ich kann doch nicht jemanden ohne Grund anzeigen.

Doch, na klar. Du kannst zur Polizei gehen und deinen Sachverhalt schildern, egal ob der stimmt oder nicht.

Jetzt soll ich in zwei Wochen zur Wache kommen und weiß nicht einmal, womit ich argumentieren soll.

Erzähl deine Version der Geschichte, zeig Ausdrucke von Chats, in denen erklärt wird dass auf die Sendungsnummer verzichtet wird, versichere dass du die Päckchen alle versendet hast.

laut Google soll es Betrug im Handel sein

§ 263 StGB stellt Betrug unter Strafe. In welchem Kontext du diesen begangen haben sollst, kann allein anhand der anzuwendenden Rechtsnorm nicht gesagt werden. Normalerweise sollten in einer polizeilichen Vorladung auch wenigsten ein paar Wörter zum Vorwurf stehen.

Ich kann doch nicht jemanden ohne Grund anzeigen

Doch, theoretisch schon. Wenn dich jemand anzeigt, werden grundsätzlich erst einmal Ermittlungen angestellt. Sofern sich der Vorwurf als haltlos erweist, wird das Verfahren natürlich entsprechend eingestellt.

Jetzt soll ich in zwei Wochen zur Wache kommen

Die Betonung liegt hier auf soll, müssen tust du nämlich überhaupt nichts. Eine Vorladung der Polizei ist für dich als Beschuldigten erst einmal nur als höfliche Einladung zu verstehen, nicht mehr und nicht weniger. Zum Erscheinen bist du nicht verpflichtet – und dazu ist dir im Regelfall auch zu raten.

Was sollte ich tun?

Mit der Polizei zu sprechen ist, wie bereits gesagt, regelmäßig nicht zu empfehlen, insbesondere nicht, wenn du nicht einmal weist, was dir überhaupt konkret vorgeworfen wird. Der erste Schritt wäre es, Akteneinsicht zu beantragen, um überhaupt zu wissen, was gegen dich vorliegt. Anschließend kann man sich schriftlich zu der Sache (möglichst gegenüber der StA) einlassen und ggf. auch direkt die Einstellung anregen, wenn die Vorwürfe haltlos sind und nichts wirklich belastendes vorliegt.

Wenn du dir dies nicht alleine zutraust, ist das nicht schlimm. Wende dich bitte an eine Person, die dazu bereit und in der Lage ist, dich zu verteidigen. Solltest du persönlich niemanden kennen, kannst du dich im Zweifel immer an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Am besten auch nicht erst wild auf Google herumsuchen, sondern einfach die Liste der für dich zuständigen RAK aufrufen und ein paar Anwälte in deiner Nähe abtelefonieren.

LG

Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet gegenüber der Polizei eine Aussage zur Sache zu machen, wenn du aber alles richtig gemacht hast, kannst du da auch problemlos aussagen.

Wenn einer eine Anzeige erstattet, muss dieser zunächst nachgegangen werden, wenn sich dann rausstellt, dass alles nur erfunden war, werden die Ermittlungen gegen dich auch sofort eingestellt. Das könnte dann für die andere Seite u.U. unangenehm werden.

Liebes

Keiner hier kann dir das mit Gewissheit sagen.

Das erfährst du nur wenn du dahin gehst

Aber wenn du nichts falsch gemacht hast , hast du auch nichts zu befürchten


Artus01  21.09.2024, 19:10

Das ist ein guter Rat. Allerdings so aufgelöst wie die Fragestellerin hier schon ist geht das sicher in die Hose.

NicoNRW  21.09.2024, 19:15
@Artus01

Apro pro lies mal ihre anderen Fragen in der letzten war sie mitte 50 und immer geht es um Finanzielle Probleme , fragt sich ob das hier ernst gemeint ist

Was ich machen würde: ich würde hingehen, und mir den Vorwurf, der mir gemacht wird, erklären lassen. Und dann würde ich mich höflich wieder verabschieden.