Vorgehen bei Scheidung?

2 Antworten

wenn er bereits angekündigt hat, dass die kinder bei ihm bleiben werden, dann darf sie diese bei auszug nicht mitnehmen. somit kann sie ausziehen und wird für die kinder unterhaltspflichtig.

Erstmal geht es ja nur um die Trennung. Und die Antwort des Anwaltes ist schon mehr als dürftig!

Sie soll ihn fragen, wie es aussieht mit einer Entscheidung des Familiengerichtes zum Thema Verbleib der Kinder und Zuweisung der ehelichen Wohnung.

Denn warum soll sie ausziehen?

Und was möchten überhaupt die Kinder? Und sie muss während der Trennungszeit auch nicht Vollzeit arbeiten.

Also muss erstmal generell was geklärt werden...Dazu hat sie doch einen Anwalt! Soll der seinen Jo auch erledigen.