Vorderlader und Granaten!?

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Der Begriff " Vorderlader " ist erst einmal nix weiter als die technische Beschreibung eines bestimmten Schusswaffentyps.

Damit wird im allgemeinen eine Schusswaffe bezeichnet, die eben von vorn geladen wird, im Normalfall mit losem Treibladungsmittel und separatem Geschoss.

So eine Waffe kann historisch sein, muß aber nicht. Sogenannte " In-Line " Vorderlader sind z.B. in den USA durchaus als Jagdwaffen gebräuchlich, fallen in Deutschland aber unter Erlaubnispflicht, weil sie keinem historischen Vorbild entsprechen. Dass diese Regelung natürlich schwachsinnig ist steht außer Frage, aber das deutsche Waffengesetzt wird ja auch nicht von sachkundigen Personen gemacht....😉

Die gesetzlichen Regelungen zu Vorderladern drehen sich im wesentlichen um die Art der Zündung, darum ob die Waffe ein- oder mehrschüssig ist und darum, ob sie ein historisches Original ist bzw. einem entspricht.

Das bedeutet...: eine Vorderlader-Schußwaffe ist grundsätzlich erlaubnisfrei ab 18 zu erwerben und / oder zu besitzen, wenn sie über Lunten- oder Funkenzündung verfügt und einem historischen Vorbild entspricht ( was man im Zweifelsfall aber nachweisen muß ). Und interessanterweise darf sie sogar ohne besondere Erlaubnis geführt werden....😁

Ein Vorderlader mit Perkussionszündung darf hingegen nur einschüssig sein, muß aber eben auch einem historischen Vorbild entsprechen.

Von Lauflängen und Laufdurchmessern steht im Waffengesetz nix, daher gelten auch für Handmörser die gleichen Regelungen wie für kleiner- kalibrige Vorderlader.

Demnach sind eine Blunderbuss oder ein Handmörser im Normalfall Vorderladerwaffen mit einer ungewöhnlichen Laufform, werden aber über die allgemeinen Regelungen zu Vorderladern eingeordnet.

Rein theoretisch dürfte ich also mit zwei mehrläufigen und somit auch mehrschüssigen Steinschlosspistolen im Hosenbund und einem Radschloss-Handmörser sogar durch die Gegend laufen, ohne dafür eine besondere Erlaubnis zu benötigen.