Voraussetzungen für dimmbare Beleuchtung

4 Antworten

also es müssen grundsätzlich dimmbare Leuchtmittel sein!!!!

Ohmsche Lasten: normale Glühbirne, Halogenbirnen, GU10 ist auch ohmisch. Niedervolt Halogen muss der Trafo dimmbar sein, genauso gilt es für LED´s bei Trafos ist noch zu beachten die mindestlast was benötigt wird.

es gibt 2 dimmersorten. Phasenanschnitt und Abschnittdimmer. Letzteres ist vielseitiger.

LG

LED sind leider nicht dimmbar.

Da wirst Du auf herkömmliche alte Leuchtmittel (Birnen) greifen müssen, die so viel Strom brauchen und der, der beim runterdimmen nicht gebraucht wird, wird trotzdem verbraucht, nur separat sozusagen vernichtet. Die kosten Haufen Strom.

Da würde ich lieber auf das Dimmen verzichten und LED Birnen nehmen. (Verbrauch). Wenn Du eine Lampe mit mehrern Birnen hast, kannst Du ja nach belieben Birnen lockerdrehen, damit weniger Birnen brennen. Das spart Strom und die LED-Birnen halten ja auch ewig.

Viel Glück!


Buztar  17.07.2014, 08:54

Natürlich sind LEDs dimmbar. Du musst nur beim Kauf darauf achten, dass sie eben dimmbar sind! Dimmbare LEDs brauchen extra Bauteile und sind deswegen auch ein wenig teurer. Wir informieren gerne, welches Leuchtmittel für Sie am besten geeignet ist. www.Lumenstar.de

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Toxo77 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 09:29

Ist das mit dem nicht verbrauchten Strom bei gedimmten Leuchtmitteln tatsächlich so? Ich habe schon was von einem Blindstrom gehört, meine aber gelesen zu haben, dass der eben nicht auf der Rechnung auftaucht sondern einfach nur ungenutzt zurückfließt?

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JoGerman  08.04.2014, 23:11
@Toxo77

Das mit dem "separat vernichteten" Strom ist reiner Unsinn. Das ist schon rein logisch erklärbar.
Dimmt man ein 60 Watt-Leuchtmittel auf 25%, müssten 45 Watt davon in Wärme umgewandelt werden. Der Dimmer müsste also die Wärme an die Wand abgeben, was bei 45 Watt deutlich fühlbar wäre.
Da die meisten Dimmer 300 Watt oder mehr dimmen können, würde sich bei sehr dunkel geregelter Beleuchtung das Plastik des Dimmers in eine warme Suppe umwandeln.
Sehr alte Dimmer (Schiebe-Widerstand in Kino-Sälen) konnte man beim Abdunkeln als Zimmer-Heizung verwenden.
Heutige elektronische Dimmer mit Triac-Prinzip beschneiden die Sinus-Welle des Wechselstroms und haben daher kaum Verluste.

Der Blindstrom wird tatsächlich nicht gezählt, ist aber nur bei induktiven Verbrauchern (Trafos, gewickelte Vorschaltgeräte, Spulen) relevant.
Gruß DER ELEKTRIKER

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Du scheinst kein Elektriker zu sein. Daher rate ich Dir von Arbeiten am elektrischen Strom ohne Vorkenntnisse dringend ab.


Toxo77 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 09:27

Vollkommen irrelevant.

Ich hatte nie vor da selbst zu werkeln, sondern den Austausch beispielsweise des Schalters von einem Elektriker durchführen zu lassen.

Dennoch wäre ich gerne über das Thema informiert und würde dem Herrn/der Fame dann einen konkreten Arbetisauftrag geben.

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Deckenstrahler mit GU10-Fassung? Meines Wissens haben die doch Halogenstäbe als Leuchtmittel?
Zu den Fragen:
1. Stromleitungen spielen beim Dimmen keine Rolle. Normale Aus-Schalter (2-Ader-Anschluss) sind durch einen Dimmer austauschbar. Bei Austausch eines Wechselschalters (3-Ader-Anschluss) muss auch der Dimmer eine Wechselschaltungs-Funktion besitzen. Serienschalter (Doppelschalter) sind nur dann durch einen Dimmer tauschbar, wenn man auf die Serienschaltung verzichtet.
Damit der Doppel-Rahmen passt, sollte der Dimmer und die darunter liegende Steckdose und auch der Rahmen selbst vom selben Hersteller sein.
2. Lampen müssen ausdrücklich dimmbar sein, wobei es hier in erster Linie um das Leuchtmittel geht. Einige Lampen mit Berührungs-Dimmer (Touch-Dimmer) oder mit Dimmer-Kästchen in der Zuleitung (Stehlampen) dürfen nicht an zusätzliche Dimmer angeschlossen werden.
3. Glühlampen und 230 Volt-Halogenlampen (GU10- oder R7s-Fassung) sind generell immer dimmbar.
12-Volt-Halogenlampen mit Trafo sind auch dimmbar, benötigen aber einen bestimmten Dimmer-Typ. Dieser ist davon abhängig, ob der den Lampen vorgeschaltete Trafo ein herkömmlicher ist (so schwer wie ein gleichgroßer Stein) oder ein elektronischer (sehr leicht, da ohne Kupferwicklung)
Sparlampen, Leuchtstofflampen und LED-Lampen müssen ausdrücklich dimmbar sein.
Gasentladungslampen sind gar nicht dimmbar.

Dimmer-Typen sind z.B. Phasen-Abschnitt-Dimmer, Phasen-Anschnitt-Dimmer, Universaldimmer
(bitte selbst googeln)
Sie unterscheiden sich im Aufdruck des Kennbuchstabens R, C oder L neben einem schwarzen Dreieck.
R = Ohmsche Last (Glühlampen, 230 Volt-Halogenlampen)
C = Kapazitive Last (elektronische Trafos, ESL)
L = Induktive Last (Kupfertrafos)
Beachtet man dies nicht, kommt es zum Flackern des Lichts und zu starken Brummgeräuschen im Dimmer.

Gruß DER ELEKTRIKER