Von zuhause ausziehen?

3 Antworten

Das Jugendamt ist für dich zustandig bis du 23 Jahre alt bist. Eine Empfehlung und Betreuung durch die Familienhilfe ist da von Vorteil, aber nicht zwingend.

Also melde dich ruhig beim Jungendamt.


HurryKane96  19.06.2024, 23:50

Ich bin mit 22 obdachlos geworden und das Jugendamt oder Einrichtungen wollten mir nicht helfen, weil ich schon volljährig war. War 2 Jahre obdachlos.

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Detlef0  19.06.2024, 23:53
@HurryKane96

Das tut mir von Herzen leid, auch wenn wir uns nicht kennen. Hoffe dir geht es mittlerweile wieder gut.

Die Frage ist jetzt, ob mit 18 oder 23 die Zuständigkeit der Jugendamtstanten endet. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, falls ich falsch liege.

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Versuch Deinen Vater zu überzeugen, dass es auch für ihn einen großen Gewinn an Lebensqualität darstellt, wenn Du ausziehst und er Dir eine anderweitige Unterkunft bezahlt. Ich hatte in meiner Familie auch zweimal den Fall, dass einer kurz vorm Erwachsenwerden zuhause rausgeflogen ist weil die Mutter das nicht mehr aushielt. Das war bei meinem Bruder so und bei meinem jüngeren Neffen. Sowas ist nicht irreparabel, zwischen meinem Neffen und seiner Mutter (meiner Schwester) ist längst wieder alles OK.

Sobald du 18 bist, ist das Jugendamt nicht mehr für dich zuständig. Hab ich die Erfahrung gemacht nachdem ich mal in jungen Jahren für zwei Jahre obdachlos war. Ich bin mit 16 aber ausgezogen, weil ich da eine gute Ausbildung hatte und überdurchschnittlich viel für mein Alter verdient habe (1.600 €). Wenn das Familienverhältnis nachweislich zerrüttet ist, kannst du auch mit 18 schon Geld bekommen um deine eigene Wohnung zu bekommen + Bürgergeld, was anderes bleibt dir ja als Schülerin oder Schüler nicht übrig. Wenn allerdings der Kontakt zur Familie nachweislich nicht mehr vorhanden ist oder das Verhältnis nicht nachweislich zerrüttet ist (beispielsweise indem deine beiden Eltern das bestätigen), dass das Zusammenleben nicht möglich ist, wird das nichts. Ansonsten selber das Geld verdienen oder bis 25 Jahre warten oder bis du eben genug Geld verdienst, um dir eine eigene Wohnung zu leisten.


Detlef0  19.06.2024, 23:47
 oder bis 25 Jahre warten

Welche Möglichkeiten eröffnen sich denn mit 25 Jahren plötzlich? :-)

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HurryKane96  19.06.2024, 23:49
@Detlef0

Entweder genug Geld verdienen oder (ich glaube da ist 25 das Mindestalter) Bürgergeld beziehen. Ich denke, aber dass das für die Person nicht in Frage kommt, weil sie macht die Schule nicht umsonst so lang und möchte ihr eigenes Geld verdienen und den Lebensunterhalt selber bestreiten. Das sind die Möglichkeiten.

Was grätscht du hier jetzt eigentlich rein? Ist doch überhaupt nicht deine Frage.

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Leloi738jj 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 23:50

achso ich habe öfter gehört das das Jugendamt bist 21 oder so für einen zuständig ist aber danke für die Antwort Dankeschön

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HurryKane96  19.06.2024, 23:52
@Leloi738jj

Bei Detlef0 konntest du von mir lesen, dass ich mit 22 obdachlos geworden bin. Kann ich jetzt nicht bewerten ob das Jugendamt bis 21 für einen zuständig ist bzw. hilft.

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