Von Werkstudent zu Minijob - Urlaubsanspruch?
Guten Tag, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. Folgende Situation:
Zum 01.12.2022 hatte ich in meinem Betrieb einen Werkstudentenjob mit 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit angetreten. Vertraglich standen mir dabei 20 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr zu ausgehend von einer 5 Tage Arbeitswoche. Soweit so gut.
Nun mussten mir aus betrieblichen Gründen die Stunden gekürzt werden, sodass ich dort seit dem 01.08.2023 nur noch auf 520 Euro Basis als Minijobber tätig war. Im Minijobvertrag wurde bezüglich eines Urlaubsanspruchs nichts explizit erwähnt.
Ich habe nun zum 30.09.2023 gekündigt und frage mich nun wie es mit den 20 Urlaubstagen aus dem Werkstudentenvertrag aussieht. Stehen mir diese in vollem Umfang zu oder muss ich da aufgrund meiner Minijob Tätigkeit noch Abstriche machen?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
2 Antworten
Auch im Minijob erwirbst du Urlaubsanspruch wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis! Die einzige Frage wäre somit, ob im Rahmen der Stundenreduzierung auch eine Vereinbarung zur Reduzierung der Arbeitstage pro Woche getroffen wurde. Die sind nämlich entscheidend bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs, nicht die Wochenstunden!
Dann bleibt's bei den bisher vereinbarten 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.
Nein, volle 20 nicht, da du nicht das ganze Jahr dort gearbeitet hast.
Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Vereinbarung zur Reduzierung der Arbeitstage wurde nicht getroffen. Im Vertrag wurde lediglich festgehalten, dass sich Beginn und Ende der Arbeitszeit nach der betrieblichen Einteilung richten.