Von mir versendete Ware ist anscheinend nicht angekommen, Käufer weil Rücküberweisung?
Hallo ich habe auf eBay Kleinanzeigen einen Pullover für 20€ verkauft. Paar Tage darauf habe ich ihn bei der Post versendet unversichert natürlich.
heute (zwei Wochen später) meldet sich der Käufer und sagst dass die Ware nicht angekommen ist und dass er zur Bank geht und eine Rück Überweisung veranlasst.
geht das? Vor allem das das ja voll unfair gegenüber mir wäre da ich den Pullover losgeschickt habe,“.
P.s ich meine den Beleg schon weggeschmissen zu haben
5 Antworten
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Paar Tage darauf habe ich ihn bei der Post versendet unversichert natürlich.
Warum natürlich ? Natürlich ist in meinen Augen ein versicherter Versand.
und dass er zur Bank geht und eine Rück Überweisung veranlasst. geht das?
Nein, eine von ihm getätigte Überweisung kann er nicht zurücküberweisen lassen.
ich meine den Beleg schon weggeschmissen zu haben
Nützt dir doch eh nix, war doch unversichert.
War dies mit dem Käufer so ausgemacht das unversichert versendet wird ? Wenn ja trägt das Risiko der Käufer. War versicherter Versand vereinbart und Du verschickst unversichert liegt das Risiko bei dir.
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Aber kann der Käufer nicht zur Bank gehen und eine Rücküberweisung veranlassen sodass diese Bank meine Bank verständigt?
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Wie bereits erwähnt, eine von ihm getätigte Überweisung kann er nicht zurückbuchen lassen wenn die Umbuchung schon auf dein Konto erfolgte.
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Hallo
Tja ,da hast du einfach Pech gehabt.Uns passiert das auch öfters. Man versucht die Versankosten so günstig wie möglich zu halten.Das Problem ist ,das der ein oder andere Käufer das ausnutzt. Du kannst es einfach nicht beweisen,ob der Käufer das Paket erhalten hat oder nicht. Also besser in Zukunft per Einschreiben oder versicherter Versand.
Liebe Grüße
Tanja
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Nein, das geht nicht.
Der Käufer trägt das Versandrisiko.
Er hätte versicherten Versand wählen und bezahlen sollen. So hat er einfach Pech.
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mach nächstes mal nur mit selbstabholung
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Nun ja, als Paket wäre das besser gewesen. Aber der https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html besagt:
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."
siehe dazu auch: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/internetrecht/vertraege-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten
"Tipp: Beim Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über. Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen."
Soweit die rechtliche Lage, ob sie dir hilft, kann ich nicht ahnen. Der strittige Punkt wird der Nachweis sein: https://www.hood.de/tips/990/wer-haftet-fuer-den-verlust-der-ware-beim-versand-.htm
"In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass dem Verkäufer der Nachweis der Übergabe des Paketes an den jeweiligen Versanddienstleister obliegt. Hier sollte man im Zweifel bei größeren Geschäften einen Zeugen bemühen."
Wie kannst du nachweisen, dass die Ware auch korrekt übergeben wurde?
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Muss sie gar nicht.
Wenn sie das in den Briefkasten wirft, ist das völlig in Ordnung.
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Nun ja, davon ist auszugehen.
Der Käufer ging das Risiko des unversicherten Versands ein.
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Was nichts daran ändert, dass du als Verkäufer nachweisen musst, es der Post oder einem anderen Dienstleister übergeben zu haben. Das ist der springende Punkt.
Wahrscheinlich war es aber ein Päckchen, denn der TE schrieb: "ich meine den Beleg schon weggeschmissen zu haben "
Eine Quittung wäre schon mal was, versicherter Versand wäre aus meiner Sicht noch besser. Den meisten Käufern wird auch nicht klar sein, dass ab Übergabe es ihr Risiko ist und nicht das des Verkäufers.
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Dann sagt die Freundin, dass sie dabei war.
Die Quittung wäre hier kein Beweis. Da steht ja mit keinem Wort, was und an wen da etwas versendet wurde.
Zum Glück war unversicherter Versand ausgemacht