Von jemand Leasingübernehmen?

2 Antworten

Ob ein Fahrzeug nach Ende der Leasinglaufzeit vom Leasingnehmer unter Zahlung des Restwertes (so heißt die "Schlussrate" beim Leasing im Fachjargon) übernommen werden muss, hängt von der Art des Leasingvertrages ab.

Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerbegrenzung, wie er i.d.R. von den Leasinggesellschaften der Herstellergesellschaften angeboten wird, nein.

Bei einem Restwertvertrag mit Andienungsrecht - die häufigste Leasingvertragsform bei freien, herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften (zumindest im gewerblichen Bereich) - muss das Fahrzeug zum Restwert übernommen, sofern der Leasinggeber von seinem Andienungsrecht Gebrauch macht.

Erläutert werden die Unterschiede dieser beiden Leasingvertragsarten am Laufzeitende sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile m.E.hier recht anschaulich:

https://tefisltd.de/restwert-und-kilometervertrag/

Daher auf jeden Fall mit dem Anbieter klären, welche Vertragsart dem Leasingvertrag, den man übernehmen möchte, zugrunde liegt und sich zuvor überlegen, welche Vertragsart für einen selbst die geeignetere ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du einen Vertrag übernimmst, musst du selbstverständlich alle kosten tragen.

Ich würde davon abraten:

Bei Leasingfahrzeugen, die du nach Ablauf der (meistens) 4 Jahre Laufzeit wieder abgibst (und dir ein neues holst) schaut ein Gutachter aufs Fahrzeug und stellt dir jede Schramme, jeden Mini Kratzer in Rechnung.


ProxiCent  07.01.2022, 08:30

Ganz genau!

0