Von Gleitzeit auf Schichtarbeit, darf Chef das?
Hallo darf der Chef Schichtarbeit einführen ?
Haben sonst immer in Gleitzeit gearbeitet und aufeinmal sagt er, er möchte bald Schichtarbeit einführen.
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Habt ihr einen Betriebsrat?
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Leider nicht
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Was steht in deinem Arbeitsvertrag als Arbeitszeit?
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Nur Vollzeit 40h die Woche
2 Antworten
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Ja, klar darf er das.
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Anpassung an die neue Lage, notfalls eine Änderungskündigung. Da kann auch der BR nichts machen.
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Du vermutest "Anpassung an die neue Lage, notfalls eine Änderungskündigung"
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nein, keine Vermutung, alles schon mal erlebt. Der Betrieb kann eine neue Arbeitszeit festsetzten. Das ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
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(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html
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Du vermutest es HIER in diesem Fall!
Der Betrieb kann eine neue Arbeitszeit festsetzten. Das ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Lies bitte §87 BetrVG
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Mitbestimmen aber nicht festsetzen. Im Zweifel legt der Betrieb dar, warum jetzt in Schichten gearbeitet werden muss, da macht ein BR gar nichts mehr.
Gibt es mehr Arbeit, dann muss ggf. in Schichten geabeitet werden, damit die Maschinen, Computer, Räume .... besser ausgelastet werden. Andernfalls droht dem Betrieb durchaus die Insolvenz/Schließung. Das kannst du als BR nur schwer widerlegen.
Haben wir alles durch.
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Du lenkst ab.
Der Betriebsrat darf MITBESTIMMEN - es gilt kein DIREKTIONSRECHT. Die Betriebsführung darf es nicht einfach anordnen.
Ja, klar darf er das.
... ist somit falsch.
So einfach geht das nicht.
1. was steht im Arbeitsvertrag.?
2. gibt es einen Betriebsrat?
ist richtig
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Im Arbeitsvertrag steht nicht die genaue Arbeitszeit drin. Der BR kann mitbestimmen, hat aber keine rechtliche Handhabe das zu verhindern. Im Zweifel gibt es die Änderungskündigung und da kann auch das Gericht nichts verhindern, da ja ein neuer Arbeitsvertrag angeboten wird.
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Im Arbeitsvertrag steht nicht die genaue Arbeitszeit drin.
Woher weißt du das? Hast du den Frager gefragt?
Der BR kann mitbestimmen, hat aber keine rechtliche Handhabe das zu verhindern.
Auch ein BR kann klagen.
Du klammerst dich an Strohhalme.
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Nein, wir haben das selber schon durchgemacht. Einschließlich als BR und mit der Gewerkschaft.
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Wenn ihr keinen Betriebsrat habt und keine Regelung in deinem Arbeitsvertrag steht, kannst du höchstens klagen.
Falls du Mitglied in der Gewerkschaft bist, lasse dich dort beraten.
Wenn nicht: Pech gehabt.
So einfach geht das nicht.