Vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo,
ich habe vor circa 2 Monaten ein Auto gekaut. Ich habe 1 Jahr Garantie. Es handelt sich um einen alten 118i. Unter meinen Wissen wurde vorher das Fußraummodul ausgetauscht.
Ich wusste jedoch nicht, dass es das Fußraummodul eines alten 118d ist und somit bei der Fehlerauslesung andere Kilometer anzeigt. Das erschwert auch die Diagnose. Zudem ist an einem Zylinder ein Schaden aufgetreten, obwohl ich erst rund 1000km gefahren bin mit dem Auto. Außerdem wurde mir nicht gesagt, dass das Auto einen Unfall hatte, was mir erst im Nachhinein aufgefallen ist, da die Teile an der Front links einen leicht anderen Farbton haben und weiter auseinander sind als auf der rechten Seite. (größerer Abstand, uneben)
Kann ich unter diesen Bedingungen vom Kaufvertrag zurücktreten?
Danke schonmal im Voraus.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Wenn das Fahrzeug als Unfallfrei verkauf wurde und trotzdem einen Unfallschaden hatte kann es wohl zurückgegeben werden.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes gilt ein Fahrzeug auch bei Blechschäden als Unfallwagen. Sofern der Schaden nicht nur geringfügig ist, kann der Käufer dadurch vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde.
und somit bei der Fehlerauslesung andere Kilometer anzeigt.
Könnte auch auf höhere KM des Fahrzeugs selbst schließen lassen-.
Das erschwert auch die Diagnose.
Dabei könnte es sich um einen Mangel handeln.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/weisserMann04/1684536131841_nmmslarge__676_231_1903_1903_a74dda6d4143ed4e427217f85456d138.jpg?v=1684536132000)
du kannst das versuchen, aber es kommt auf deinen Vertrag an. Gekauft wie besichtigt und Ausschluss von Gewährleistungen ist in privaten Verträgen möglich. Und wenn du sowas unterschrieben hast, dann sieht das schlecht für dich aus. Auch die Unfallfreiheit muss ausdrücklich zugesichert sein.
Zu dem Austausch des das Fußraummoduls kann ich dir nichts sagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ladidadiaaarag/1704746737653_nmmslarge__0_0_350_350_f1310ac68f12fb5dca217368b0a224ca.png?v=1704746738000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kann ich unter diesen Bedingungen vom Kaufvertrag zurücktreten?
Kannst Du versuchen. Ggf. müssen die Gerichte entscheiden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jekanadar/1444745097_nmmslarge.jpg?v=1444745097000)
Wichtig ist erstmal, was im Kaufvertrag steht. Zum Beispiel
- Sachmängelhaftungsausschluss: Der betrifft die Haftung für unbekannte Mängel
- Gekauft wie gesehen: betrifft nur Mängel, die leicht bei einer Probefahrt/Besichtigung erkannt werden können. Für verdeckte Mängel haftet weiterhin der Verkäufer
- Sind die Unfallschäden im Vertrag festgehalten?
Das sind aber nicht unbedingt Gründe, das Auto sofort zurückzugeben. Der Verkäufer muss die Schäden erst ausbessern. Scheitert das, oder weigert sich der Verkäufer kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gewährleistungspflicht: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf trägt der Verkäufer die Beweislast. Danach ist der Käufer dran zu bewiesen, dass die Mängel schon vorlagen.
Falls es zum Streit kommt, kannst du einen Gutachter hinzuziehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die 6 Monate gelten seit 2022 nicht mehr...
Es sind seit dem 12 Monate