vom “Förster” erwischt, welche Strafen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann sie gerne versuchen, alles was man euch zur Last legen könnte, wäre eine Ordnungswidrigkeit. Im Rahmen einer Straftat habt ihr euch nicht bewegt, es sei denn man weist euch die vorsäzliche Sachbeschädigung (Flurschaden) nach. Den Strafantrag muss aber der Geschädigte stellen und nicht irgendeine Wald- und Wiesen-Besucherin. Anders sieht es aus, wenn das ihr Privatgrundstück, oder sie die Forstbeauftragte ist. Aber als sloche hätte sie sich ausweisen müssen.


markeee 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 05:00

Wie gesagt wir haben dort kein Schaden verursacht und auch kein möglichen schaden gesehen, dazu sind wir dort auf dem normalen weg gerade mal mit 15-20 km/h gefahren. Und Offroad mit normaler Straßenbereifung macht nicht wirklich sinn. :D

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Nach § 37 Waldgesetz des Landes Brandenburg ist das unberechtigte Befahren des Waldes eine Ordnungswidrigkeit welche mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg


markeee 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 02:24

20.000 Euronen, Inshallah nur 25€

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ZuumZuum  15.05.2020, 11:48
@markeee

Steht doch in der Antwort, "bis zu 20.000 Euro". Damit wäre aber nicht ein möglicher Schaden abgedeckt, der dann evtl. noch zivilrechtlich eingeklagt werden kann.

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hast ihr kennzeichen auch?frage wäre was hat sie dort zu suchen,gilt wenn schon für alle


markeee 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 04:51

Ja das haben wir ihr auch gesagt, sie meinte das sei ihr Wald und das sie den Förster kennt. xD so ein Schwachsinn

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