Vom doppelmandat zum tripelmandat in der Sozialarbeit?

2 Antworten

Kurz gefasst: Als Sozialarbeiter hat man ein Mandat vom Klienten (sozialanwaltschaftlich), von der Gesellschaft (Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung gewissermaßen) und man ist dem Ethos der Sozialen Arbeit verpflichtet = 3 Mandate. Aber die Texte von Staub-Bernasconi sind eigentlich recht gut lesbar. ;-)

Alles Gute.


Lavalley 
Beitragsersteller
 17.12.2013, 11:16

Danke schön für die Antwort:-), aber ich frage mich noch: Wohin steuert eigentlich die Soziale Arbeit?

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