Volkssouveränität in der Demokratie

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Volkssouveränität bedeutet, dass das Volk der Souverän ist, also der Träger des Staates. Alle Macht geht also vom Volk aus, die Staatsgewalt braucht die Zustimmung des Volkes.

In der Demokratie wird die Volkssouveränität insofern umgesetzt(die Demokratie ist übrigens auch das einzige politische System, in die Volkssouveränität umgesetzt wird), als dass die Regierung die Zustimmung des Volks braucht.

Das geschieht in der Regel dadurch, dass Wahlen abgehalten werden. In diesen wird überprüft, ob die gegenwärtige Regierung noch die Unterstützung des Volks genießt. Wenn das der Fall ist, dann bleibt die Regierung vermutlich an der Macht. Wenn es nicht der Fall ist, dann wird eine andere Regierung gebildet, die die Unterstützung des Volkes hat.

So zumindest die Theorie. In der Praxis ist das schwer umsetzbar, vor allem dann, wenn es mehr als zwei Parteien gibt. Hier kann es dann passieren, dass die Ausübung der Staatsgewalt weniger vom Volk abhängt, als vom Willen einzelner Parteien. Gutes Beispiel dafür ist der Kanzlersturz 1982.

Es sollte wohl außerdem klar sein, dass Volkssouveränität Parteienpluralismus braucht: Wenn nur eine Partei zur Wahl steht, dann wird immer diese an der Macht sein, egal, was das Volk will.

Volkssouveränität ist das Recht des Volkes, sich selbst eine Verfassung zu geben und jederzeit unübertragbar selbst darüber zu entscheiden. In der Demokratie bedeutet es konkret, dass sich das Volk selbst durch eine Verfassungsgebende Versammlung (Konstituante) eine Verfassung gibt, die im Rahmen einer Volksabstimmung von mindestens 50% + 1 Stimme der wahlberechtigten Bevölkerung angenommen werden muss. Auf der Grundlage dieser Verfassung wird die Gesetzgebende Versammlung (das Parlament) gewählt und ist dadurch Diener des Volkes. Dieses Prinzip wurde aber weder in den USA (keine Volksabstimmung über die Verfassung) noch in der BRD (keine Verfassungsgebende Versammlung und keine Volksabstimmung über die Verfassung) durchgeführt. In der BRD ist das Prinzip sogar in Art. 20 Abs. 2 GG abgeschaffhttps://dejure.org/gesetze/GG/20.htmltml). Das Grundgesetz wurde auf Druck der Westalliierten von einem "Parlamentarischen Rat" ausgearbeitet, der sich aus Mitgliedern der Parlamente der illegal (unter Bruch der Weimarer Reichsverfassung) von den Alliierten gebildeten Länder zusammensetzte, die zudem bestimmte Vorgaben der Alliierten erfüllen mussten. Über das Grundgesetz stimmte dann nicht das Volk ab, sondern diese Länderparlamente. Die BRD ist also weder ein Rechtsstaat noch eine Demokratie, sondern eine Oligarchie. Souverän ist entgegen den Behauptungen im Grundgesetz nicht das Volk, sondern das Parlament, das auch allein über Änderungen des Grundgesetzes entscheidet. Das Volk besteht daher nicht aus Staatsbürgern, sondern aus Untertanen des Parlamentes.

Nein. Volkssouvernität bedeutet eben nicht einfach nur zur Wahl zu gehen. Volkssouvernität fordert zunächst mal hinreichende Bildung ein damit überhaupt eine Willensbildung möglich wird. Darüber hinaus natürlich entsprechende und ausreichende Information über die anstehenden Themen. Sie fordert also ein dass zumindest das Grundgesetz bekannt ist, die politische Entscheidungsarbeit in den dafür von unseren Zwangsabgaben bezahlten Medien auch ausführlich und kritisch abgebildet wird. Sie fordert die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung in den Medien ein.

Bis hierhin sind wir noch fern von Wahlen und den Gegebenheiten in unserem Land. Du darfst also davon ausgehen dass wir keine Volkssouvernität haben auch wenn diese so im Grundgesetz verankert ist. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, durch die Wahlen könnten wir uns ja frei für eine Richtung entscheiden, bezweifle ich aus guten Gründen sehr stark. Die von diesem Gericht so hoch gelobten politischen Parteien bestimmen hinter verschlossenen Türen welche Personen sie uns zur Auswahl anbieten. Es werden heute auch keine politischen Themen mehr diskutiert sondern mit irgendwelcher Propaganda im besten Fall Lärm gemacht., Von daher haben wir also schon mal keine Möglichkeit der Entscheidung mehr. Hinzu kommt dass die Medien laut Urteil eben des genannten Gerichts unter zu starkem politischem Einfluss stehen soweit es sich um die Öffentlich-Rechtlichen handelt. Alle anderen sind auf ihre Käuflichkeit hin kritisch zu überprüfen will sich ein Mensch eine wirklich eigene Meinung bilden.

Ohne die entsprechende Kenntnis kommt es nun mal dazu dass ein Dämchen deshalb gewählt wird weil es sich nicht schminkt, sein politisches Handeln - ich würde hier andere Begriffe nachweisbar bevorzugen - aber keine Rolle spielt.

Heute kommt noch als Forderung hinzu: Internetkompetenz Dieses große Wort ist durchaus nicht zu unterschätzen. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat diese Kompetenz nicht. Sie wird auch nicht vermittelt.

Contras beziehen sich immer auf mangelnde Bildung. Da wo die Menschen ausreichende Bildung haben kann es dann nachweislich tatsächlich zu einer friedlichen Revolution kommen.

Hallo redbluegreen,

Volkssouveränität bedeutet, dass alle Macht vom Volk ausgeht. So kann die wahlberechtigte Bevölkerung bei Wahlen darüber bestimmen wer sie regiert. In Räterepubliken können sie sogar über einzelne Gesezte abstimmen. Auch ein wichtiges Element für die Volkssouveränität ist die Volksabstimmung.

Für die Volkssouveränität spricht, dass das Volk entscheiden kann und selbst für alle politischen Entscheidungen "verantwortlich" ist. Dagegen spricht die Trägheit einer Demokratie. In einer Diktatur werden Entscheidungen viel schneller getroffen und umgesetzt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß

drohne 30

Volkssouveränität drückt sich aus im imperativen Mandat, d.h. die Abgeordneten sind der Wählerschaft zur Rechenschaft verplichtet und sie können abgewählt werden - sowie in den Volksentscheiden. (Referenden) Gesetzesinitiativen könn(t)en dort gleichfalls eingebracht werden.