Vinted betrogen?

3 Antworten

Bei Privatverkäufen steht dir kein Rücktrittsrecht zu, wenn es dir nicht gefällt. §323ff sind nur bei Mängeln anwendbar. Widerrufsrechte hat man bei Unternehmen. Also sind die 15 Euro bereits aus Kulanz sehr angebracht. Zumindest hätte der Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Versandkosten.


f1awlezgirl 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 16:12

Danke für die Antwort. Und endlich mal keine Provokante und beleidigende Antwort.

0
nicky32paris  19.12.2020, 16:15
@f1awlezgirl

Naja.. dafür studiere ich ja Rechtswissenschaften.. um Leuten zu helfen und nicht um mein Wissen für mich zu behalten. 😉 Sehr gerne. (Ich drehe ja auch jeden Euro um - aber manche scheinen ja doch Frau Holle mit Geld zu spielen)

2

ebay kleinanzeigen. da übergibt man die ware persönlich und wenns einem doch nicht gefällt, geht man halt wieder.

Du machst so einen Aufriss wegen 5 Euro?

Für eine 20 Euro Jacke, die du zurückgegeben hast, weil du sie 'nicht so hübsch' fandest.

Nimm die 15 Euro und gut ist.


f1awlezgirl 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 15:33

Ja aber es gibt ja keine Garantie, dass ich die 15 Euro zurück bekomme.

1
BeviBaby  19.12.2020, 15:33
@f1awlezgirl

Weder für 5 Euro, noch für 15, noch für 20 würde ich so einen Aufriss machen.

4
f1awlezgirl 
Beitragsersteller
 19.12.2020, 15:35
@BeviBaby

Nur geht es um mich bzgl der Frage und nicht dich. :)

1
BeviBaby  19.12.2020, 15:41
@f1awlezgirl

Gut, dann bin ich mal ganz ehrlich:

Dass dir der Typ die 15 Euro zurückgeben will ist schon ein massiver Schritt auf dich zu, denn rein rechtlich hast du keine Chance, die irgendwie gewinnbringend für dich wäre.
Der Aufriss, den du hier veranstaltest ist mehr Aufwand, als diese 15 Euro wert sind, die du auch nur bekommst, weil es jemand gut mit dir meint.

Wenn dir dein Geld so viel wert WÄRE; dann hättest du auch keine Jacke für 20 Euro bei einer dubiosen Website mit schlechten Bewertungen bestellt.
Einen vertrag kannst du auch selbst schreiben... ob der Verkäufer Lust auf den ganzen Mist hat und dir nicht einfach einen Vogel zeigt ist eine andere Sache.

Selbst wenn du den Vertrag hast, kannst du damit nichts anfangen, denn zu versuchen einen Anspruch von 15 Euro gerichtlich durchzusetzen ist vermutlich für beide Seiten mit immensen Anwaltskosten verbunden und alle Parteien, die auch nur ein bisschen Ahnung von der ganzen Sache haben lachen sich schlapp.

Verarscht hat dich niemand. Du hast dich ledglich nicht über den Anbieter informiert bei dem du kaufst.

6