Vinted?
Hey , eine Kundin hatte bei mir über Vinted eine Hose gekauft, ich habe ihr den beleg und ein Foto von dem Paket gecshickt als es abgeschickt wurde ,jetzt sagt sie das dass paket von ihrer mitbewohnerin nicht angenommen wurde und es jetzt wieder an mich zurückgeschickt wird? Somit will sie ihr Geld zurück. Ich würde ihr ungern das Geld geben weil ich die Hose jetzt für viele andere Kunden abgelehnt habe und diese nicht mehr Interesse haben jetzt schickt sie mir es angeblich zurück obwohl ich viel eher glaube das sie ihr zu klein oder sonst was war? Wie soll ich handeln?
5 Antworten
Das Paket nicht annehmen und das Geld nicht zurück schicken und auf Anfragen der Käuferin nicht mehr reagieren.
ich werde sie dann jetzt erstmal ignorieren, falls sie mich dann nervt nenne ich einige Gründe ich danke dir :)
Du hast deine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt.
Die Käuferin würde ich vor die Wahl stellen: entweder sie holt die Ware bei dir ab oder sie überweist noch mal für den Versand.
Zurückzahlen musst du nichts und solltest du auch nichts!
sie sagt mir aber jetzt das sie mich anzeigen will weil das paket nicht angenommen wurde sie die Ware nie gesehen hat und es deswegen zurückgeschickt wurde
Wenn es ihr Spaß macht, lass sie doch. Du hast nichts zu befürchten. Dass das Paket nicht angenommen wurde, liegt in ihrem Verantwortungsbereich, nicht in deinem.
Schreib ihr, dass ihr einen verbindlichen Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen habt, aus dem sich für den Käufer die Pflicht zur Bezahlung und Abnahme der Ware ergibt. Sie befindet sich zurzeit im Annahmeverzug. Entweder sie holt die Ware bei dir ab oder überweist dir nochmals Versandkosten in Höhe von x €.
Für die Zahlung oder Abholung setzt du eine Frist von 10 Kalendertagen. Nach Ablauf der Frist wirst du einen Selbsthilfeverkauf vornehmen. Den Verkaufserlös (abzüglich deiner Kosten) bekommt dann die jetzige Käuferin ausbezahlt.
Vielen Lieben Dank für die Hilfe ,aber was meinst du genau mit „Verkaufserlös“ und was genau wird der Läuferin ausbezahlt ?:)
Naja, die Käuferin hat die Hose ja bezahlt. Wenn du sie anderweitig verkaufst (Selbsthilfeverkauf, denn du bist nicht zur dauerhaften Einlagerung verpflichtet) steht das, was du dabei einnimmst der jetzigen Käuferin zu. Das gilt übrigens auch, wenn die Versteigerung einen höheren Preis brächte als sie bezahlt hat.
Wenn sie das vermeiden möchte, muss die lediglich ein weiteres Mal den Versand bezahlen, dann schickst du ihr die Hose ja zu.
Ein letzter Tipp: bewahre die gesamte Korrespondenz mit der Käuferin sorgfältig auf!
Kannst du mir vielleicht helfen? Wie ich ihr jetzt antworten kann wäre ganz lieb :)
Wie soll ich handeln?
Ganz einfach:
Du nimmst das Paket an und teilst ihr mit, dass sie ihre Ware gegen erneute Bezahlung der Versandkosten wieder zugeschickt bekommt.
Du musst keinen einzigen Cent zurückzahlen, lass Dich auf nichts anders sein.
Und ja, natürlich wird sie mit dem Anwalt drohen, das muss Dich aber nicht beeindrucken.
Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag nach dem BGB geschlossen, von dem kann sie nicht einseitig zurücktreten.
sie schreibt mir das dass paket nicht angenommen wurde und sie mich jetzt anzeigen will wenn ich das geld nicht zurückzahle ???
Und weiter?
Dazu besteht überhaupt kein Anlass und an meiner Antwort ändert sich auch nichts:
Du musst keinen einzigen Cent zurückzahlen, lass Dich auf nichts anders sein.
Und ja, natürlich wird sie mit dem Anwalt drohen, das muss Dich aber nicht beeindrucken.
Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag nach dem BGB geschlossen, von dem kann sie nicht einseitig zurücktreten.
Warum lässt Du Dich ins Bockshorn jagen?
Schreib ihr zurück, dass Du einer Anzeige ihrerseits - die niemals erfolgen wird - äußerst gelassen entgegensiehst.
sie meinte jetzt das sie zur polizei geht und mich anzeigen wird weil ich betrug geschaffen habe , ihre mitbewohnerin hat das paket nicht angenommen ,sie hat die jeans nie gesehen deswegen geht es an mir zurück habe ihr angeboten es zurückzuschicken wenn sie die versandtkosten zahlt sie meinte nur noch das ich post bekommen werde weil es betrug ist
Ich habe all das verstanden, was Du geschrieben hast.
Ich zweifele aber daran, dass Du verstehst, was jeder hier Dir schreibt, und ich werde es ganz sicher auch nicht mehr wiederholen.
Wenn Du also solche Angst vor der Käuferin hast, dann mach einfach das, was Du für richtig hältst, aber ich bin ab hier raus.
Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen und darauf bestehst du.
Versandkosten als Entschädigung einbehalten
Vielen Dank kannst du mir sagen wie ich ihr das jetzt schrieben soll bin etwas überfordert:(