Vinted?

5 Antworten

Das Paket nicht annehmen und das Geld nicht zurück schicken und auf Anfragen der Käuferin nicht mehr reagieren.


xijdjdk 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 20:17

Vielen Dank kannst du mir sagen wie ich ihr das jetzt schrieben soll bin etwas überfordert:(

0
LydiaDonner  21.04.2021, 20:21
@xijdjdk

Gar nicht.

Kommunikation komplett einstellen.

Ihre Hose, ihr Problem.

1
xijdjdk 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 20:23
@LydiaDonner

ich werde sie dann jetzt erstmal ignorieren, falls sie mich dann nervt nenne ich einige Gründe ich danke dir :)

0

Du hast deine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt.

Die Käuferin würde ich vor die Wahl stellen: entweder sie holt die Ware bei dir ab oder sie überweist noch mal für den Versand.

Zurückzahlen musst du nichts und solltest du auch nichts!


xijdjdk 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 20:16

Kannst du mir vielleicht helfen? Wie ich ihr jetzt antworten kann wäre ganz lieb :)

0
xijdjdk 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 10:27

sie sagt mir aber jetzt das sie mich anzeigen will weil das paket nicht angenommen wurde sie die Ware nie gesehen hat und es deswegen zurückgeschickt wurde

0
RobertLiebling  22.04.2021, 10:44
@xijdjdk

Wenn es ihr Spaß macht, lass sie doch. Du hast nichts zu befürchten. Dass das Paket nicht angenommen wurde, liegt in ihrem Verantwortungsbereich, nicht in deinem.

Schreib ihr, dass ihr einen verbindlichen Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen habt, aus dem sich für den Käufer die Pflicht zur Bezahlung und Abnahme der Ware ergibt. Sie befindet sich zurzeit im Annahmeverzug. Entweder sie holt die Ware bei dir ab oder überweist dir nochmals Versandkosten in Höhe von x €.

Für die Zahlung oder Abholung setzt du eine Frist von 10 Kalendertagen. Nach Ablauf der Frist wirst du einen Selbsthilfeverkauf vornehmen. Den Verkaufserlös (abzüglich deiner Kosten) bekommt dann die jetzige Käuferin ausbezahlt.

2
xijdjdk 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 18:43
@RobertLiebling

Vielen Lieben Dank für die Hilfe ,aber was meinst du genau mit „Verkaufserlös“ und was genau wird der Läuferin ausbezahlt ?:)

0
RobertLiebling  22.04.2021, 19:48
@xijdjdk

Naja, die Käuferin hat die Hose ja bezahlt. Wenn du sie anderweitig verkaufst (Selbsthilfeverkauf, denn du bist nicht zur dauerhaften Einlagerung verpflichtet) steht das, was du dabei einnimmst der jetzigen Käuferin zu. Das gilt übrigens auch, wenn die Versteigerung einen höheren Preis brächte als sie bezahlt hat.

Wenn sie das vermeiden möchte, muss die lediglich ein weiteres Mal den Versand bezahlen, dann schickst du ihr die Hose ja zu.

Ein letzter Tipp: bewahre die gesamte Korrespondenz mit der Käuferin sorgfältig auf!

0
Wie soll ich handeln?

Ganz einfach:

Du nimmst das Paket an und teilst ihr mit, dass sie ihre Ware gegen erneute Bezahlung der Versandkosten wieder zugeschickt bekommt.

Du musst keinen einzigen Cent zurückzahlen, lass Dich auf nichts anders sein.

Und ja, natürlich wird sie mit dem Anwalt drohen, das muss Dich aber nicht beeindrucken.

Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag nach dem BGB geschlossen, von dem kann sie nicht einseitig zurücktreten.


xijdjdk 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 10:26

sie schreibt mir das dass paket nicht angenommen wurde und sie mich jetzt anzeigen will wenn ich das geld nicht zurückzahle ???

0
Ratefuchs007  22.04.2021, 10:29
@xijdjdk

Und weiter?
Dazu besteht überhaupt kein Anlass und an meiner Antwort ändert sich auch nichts:

Du musst keinen einzigen Cent zurückzahlen, lass Dich auf nichts anders sein.
Und ja, natürlich wird sie mit dem Anwalt drohen, das muss Dich aber nicht beeindrucken.
Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag nach dem BGB geschlossen, von dem kann sie nicht einseitig zurücktreten.

Warum lässt Du Dich ins Bockshorn jagen?

Schreib ihr zurück, dass Du einer Anzeige ihrerseits - die niemals erfolgen wird - äußerst gelassen entgegensiehst.

3
xijdjdk 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 10:35
@Ratefuchs007

sie meinte jetzt das sie zur polizei geht und mich anzeigen wird weil ich betrug geschaffen habe , ihre mitbewohnerin hat das paket nicht angenommen ,sie hat die jeans nie gesehen deswegen geht es an mir zurück habe ihr angeboten es zurückzuschicken wenn sie die versandtkosten zahlt sie meinte nur noch das ich post bekommen werde weil es betrug ist

0
Ratefuchs007  22.04.2021, 10:38
@xijdjdk

Ich habe all das verstanden, was Du geschrieben hast.

Ich zweifele aber daran, dass Du verstehst, was jeder hier Dir schreibt, und ich werde es ganz sicher auch nicht mehr wiederholen.

Wenn Du also solche Angst vor der Käuferin hast, dann mach einfach das, was Du für richtig hältst, aber ich bin ab hier raus.

3

Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen und darauf bestehst du.


xijdjdk 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 20:12

das heist?

0
Break1  21.04.2021, 20:14
@xijdjdk

Sofern du privat verkauft hast, kann sie nicht einfach so einseitig den Verteag rückgängig machen. Du schreibst ihr, dass du ihr die Hose wieder schickst

2
xijdjdk 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 20:15
@Break1

Kannst du mir vielleicht formulieren wie ich ihr das erklären soll bin da gerade etwas unter druck gesetzt und ja Vinted ist generell Privat und ich übernehme keine Haftung:)

0
Break1  21.04.2021, 20:21
@xijdjdk

,,Nein, das kann ich leider nicht tun. Wir haben gemäß Paragraph 433 BGB einen wirksamen Vertrag geschlossen. Meinen Verpflichtungen bin ich nachgekommen. Ich bin bereit, Ihnen die Hose wieder zu schicken."

1
xijdjdk 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 20:24
@Break1

Vielen dank falls sie mich weiter nervt werde ich ihr das schrieben , dankeschön ☺️

1
Break1  21.04.2021, 20:27
@xijdjdk

Die Versand kosten soll sie wieder tragen

2
xijdjdk 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 10:28
@xijdjdk

Kannst du mir nochmal helfen, sie sagt das sie mcih anzeigen will weil sie das paket nie gesehen hat und das ihre mitbewohnerin zurückgeschickt hat deswegen ist es betrug????

0
Break1  22.04.2021, 10:41
@xijdjdk

Ist eine leere Drohung. Du hast den Chatverlauf als Beweis. Wenn du noch einen Beleg von der Post hast, ist es umso besser. Lass dich nicht einschüchtern

3

Versandkosten als Entschädigung einbehalten