Was soll ich tun wenn ich einen Verweis bekommen habe aufgrund einer WhatsApp Beleidigung?
Hi Leute, ich möchte gleich zur Sache kommen, ich habe mich in unserer WhatsApp-Klassengruppe ein paar Mal ausländerfeindlich geäußert, natürlich war das nicht Ernst gemeint sondern mehr sarkastisch. Allerdings kommt heute mein Lehrer zu mir und meinte dass er mir dafür einen Verweis (kein Schulverweis, ihr wisst was gemeint ist ein Blatt Papier) gibt, nun meine Frage, geht das überhaupt? Es war ja privat, das Einzige schulische an der Klassengruppe sind eben die Mitglieder und der Gruppe. Der Lehrer meinte er gibt mir einen Verweis da ich durch ein solches Verhalten di Klassengemeinschaft störe, das macht zwar Sinn, aber ist für mich wirklich kein haltbares Argument da es trotzdem nicht in der Schule passiert ist, oder bei einer Schulveranstaltung. So doof es klingt, aber ich glaube noch eher kann er mich anzeigen als mir einen Verweis geben. Danke !! Und bitte spart euch Bemerkungen wie sowas macht man nicht.
4 Antworten
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Grundsätzlich kann die Schule auch ein Verhalten ahnden, dass außerhalb der Schulzeit vorgekommen ist. Dann muss die Situation aber einen schulischen Bezug haben. Der Schulweg gehört natürlich dazu oder auch eine Klassenfeier, vielleicht auch ein Treffen mit einem Mitschüler, um ein Referat vorzubereiten.
Ob eine Äußerung in einer WhatsApp-Gruppe dazu gehört, wage ich doch sehr stark zu bezweifeln. Ich frage ich mich auch, was ein Lehrer in dieser Gruppe zu suchen hat, oder wurdest du etwa von einem Mitschüler denunziert?
Darüber hinaus würde ich fragen, gegen welche Regel du mit deiner Äußerung verstoßen haben sollst oder ob sie nicht vom Recht auf die freie Meinungsäußerung gedeckt wird. Wenn du nichts strafrechtlich relevantes geschrieben hast, ist dir vielleicht nur ein Verstoß gegen den guten Geschmack vorzuwerfen. Das kann ich hier aber nicht beurteilen, weil ich nicht genau weiß, was du geschrieben hast.
Ganz ehrlich, an dieser Stelle finde ich die Begründung für einen Verweis hanebüchen und würde mich auch mit aller Entschiedenheit dagegen wehren, weil das Recht zu freien Meinungsäußerung nämlich ein hohes demokratisches Gut ist, und die Erziehung nach demokratischen Werten explizit in den Schulgesetzen genannt wird.
Darüber hinaus war die Äußerung ja nicht einmal ernst gemeint. Wenn das deutlich erkennbar (z.B. durch einen Smiley) war, dann halte ich einen Verweis für völlig unangebracht. Hier geht es offensichtlich nicht mehr um Erziehung sondern um politische Indoktrination. Und das ist per Gesetz unzulässig.
Leider hast du gegen einen Verweis keinerlei Rechtsmittel. Dir bleibt daher nur der Weg der schriftlichen Beschwerde bei der Schulleitung, und falls das nichts hilft bei der Landesschulbehörde. Ob du diesen Weg gehen solltest, kann ich nicht sagen, vor allem, weil die Behörden auch nicht völlig ideologiefrei sind.
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Sowas macht man nicht.
XD sorry
Kannst dem Lehrer sagen das es grober Unfug ist denn er da von sich gibt. Ein bisschen humorvoll sollte Grade als Lehrer schon sein.
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Wow richtig dummer verweis, heutzutage sind lehrer irgendwie...egal, eig darf er das nicht :/ zwar würd ich dir raten mit deiner meinung zu sachen für dich selbst zu behalten, aber vllt frägst du mal deine eltern ob die was machen können oder den schulleiter nach rat, wie gesagt, der lehrer darf dir nichma nen verweis geben wenn du ihn darin beleidigst, er kann zwar anzeige machn aber nicht sowas, war jz nur n beispielb, viel glück digga 👊
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In jeder Schulordnung gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass auch das außerschulische Verhalten so sein muss, dass es dem Ansehen der Schule nicht schadet.