Verwandtenpflege Nichte?
Ich habe nach dem Tod meiner Schwester ihre 13jährige Tochter bei mir aufgenommen. Das war der Wunsch meiner Schwester und der meiner Nichte. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Vermögensorge vom Gericht bekommen, das Sorgerecht hat der Vater bekommen, meine Schwester war zuvor alleinerziehend.
Leider wurde ich damals vom zuständigen Jugendamt überhaupt nicht aufgeklärt um die volle Vormundschaft zu bekommen und habe mich daher auf den Gerichtsbeschluss eingelassen. Nun stellt sich in jeder Lebenslage und Situation raus, wie kompliziert sich alles gestaltet aufgrund dieser Teilhabe-Trennung. Es fängt bei Arztgängen an über Schulisches und sogar Bankangelegenheiten.
Gibt es im Nachhinein noch Möglichkeiten die gesamte Vormundschaft zu bekommen trotz dieses Gerichtsurteils? Meine Nichte möchte nicht bei ihrem Vater leben und auch nicht mehr an den Wochenenden zu ihm.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus? Bin über jeden Tipp dankbar!
2 Antworten
Am einfachsten wäre es, wenn der Vater dir freiwillig eine Generalvollmacht ausstellen würde, dass du alles entscheiden kannst.
Wenn er das will und auch keine Einwilligungen für medizinische Behandlungen etc erteilt, dann muss das Familiengericht da nochmal ran.
Mit dem Vater einigen bzw. an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.