Vertrag Bildrecht (Minderjährig)?


25.06.2024, 06:34

Es wird aber auch in anderen Abschnitten erwähnt dass die Beiträge bearbeitet werden dürfen wenn es aufs Persönlichkeitsrecht negativ zugeht und es wird eine Behörde genannt an die man sich bei Beschwerde wenden kann.

2 Antworten

Sag' doch einfach mal um was es überhaupt geht!

Du schreibst:

Im Vertrag steht folgendes, was mich stutzig machen:

Wer hat mit wem, welchen Vertrag geschlossen?

Minderjährige sind nur bedingt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass die Eltern der/des Minderjährigen den Vertrag einfach für nichtig erklären können.

Welche Rechte am Bild soll die/der Minderjährige erworben haben?

Modells, die sich gegen Bezahlung fotografieren lassen, treten die Rechte am eigenen Bild in der Regel an den Auftraggeber ab.

Das trifft übrigens auch für professionelle Modells zu.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Nebenabreden bestehen nicht.

Diese Formulierung macht mich ebenfalls stutzig und wird es so auch nicht geben.

Begründung:

Es wird durchaus im Vertrag darauf hingewiesen, dass anders lautende Vereinbarungen keine Gültigkeit haben.

Die Feststellung: "Nebenabreden" bestehen nicht, setzt die Möglichkeit voraus, dass "Nebenabreden" bestehen könnten.

Die persönlichen Daten werden nicht öffentlich gemacht, sondern nur soweit notwendig im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten des Aufnahmematerials verwendet werden.

Eine Datenschutzerklärung gem. der gesetzlichen Bestimmungen ist das nicht.

Das persönliche Daten eines Dritten nicht veröffentlicht werden muss nicht vereinbart, sondern darf sicher erwartet werden.

Datenschutzerklärung

Über die Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten muss der Anbieter seine Nutzer nach Maßgabe der Art. 13, 14 DSGVO informieren. Diese Informationspflicht besteht einseitig. Eine vertragliche Vereinbarung dazu ist nicht erforderlich.

„Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung des digitalen Produkts anfallen, ausschließlich unter strikter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Er unterhält geeignete und dem drohenden Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten stellen wir in der Datenschutzerklärung (Link) bereit; diese wird nicht Vertragsbestandteil.“

https://digitalisierungsrecht.eu/datenschutz-und-vertragsgestaltung/

Es wird aber auch in anderen Abschnitten erwähnt dass die Beiträge bearbeitet werden dürfen wenn es aufs Persönlichkeitsrecht negativ zugeht......

Was muss man sich darunter vorstellen?

und es wird eine Behörde genannt an die man sich bei Beschwerde wenden kann.

Welche Behörde wurde genannt?

Kannst du den Sachverhalt nachvollziehbar beschreiben?

Für mich klingt das ziemlich normal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.