Versteuern Social Media wie mit 17 Jahren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Letzte Frage wäre noch brauch ich ein Gewerbe...

Selbstverständlich.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

© M111evo 2023


Fuchsigeshilfe 
Beitragsersteller
 04.12.2023, 20:13

Es wäre doch möglich wenn all dies z. Beispiel über meinen Vater läuft oder?

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M111evo  04.12.2023, 20:16
@Fuchsigeshilfe

Das "läuft" dann nicht "über Deinen Vater", sondern Dein Dater müsste das Gewerbe auf seine Person anmelden, er alleine würde die Verantwortung tragen und er alleine müsste die Einkünfte versteuern.

Dann frag ihn mal, ob er dazu bereit wäre.

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Fuchsigeshilfe 
Beitragsersteller
 04.12.2023, 20:20
@M111evo

er meinte vor kurzen das er das versteuern für mich kein Problem damit hätte (er weiß nichts davon mit tt)

Denkst du er hätte ein Problem damit?

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M111evo  04.12.2023, 20:21
@Fuchsigeshilfe

Versteuern ist nicht alles...

Ich kenne Deinen Vater und seine Risikobereitschaft nicht, da musst Du ihn schon selbst fragen.

Hat er denn fundierte kaufmännische Kenntnisse?

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Fuchsigeshilfe 
Beitragsersteller
 04.12.2023, 20:47
@M111evo

Ja hat er, er ist seit 35 Jahren Selbstständig und hat in mehrere Kaufmännische Ausbildungen und Erfahrungen und er kennt sich sehr gut aus damit

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Ein Gewerbe brauchst du bereits vorher, wenn du planst damit Geld zu verdienen. Dementsprechend hast du dich damit strafbar gemacht.


L3nn8rt  10.01.2024, 10:33

Das stimmt allerdings nicht ganz.

Das Gewerbe rückwirkend anmelden

Eine rückwirkende Anmeldung ist bis zu 60 Monate nach Beginn der Tätigkeit möglich. Allerdings muss dann mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese können bereits dann verrechnet werden, wenn das Gewerbe oder Kleingewerbe mit einer mehr als dreimonatigen Verspätung angemeldet wird.

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Fuchsigeshilfe 
Beitragsersteller
 04.12.2023, 20:11

Zu mir wurde gesagt dass ein Klein Gewerbe erst notwendig ist bei regelmäßigen Einnahmen und größere Mengen oder?

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M111evo  04.12.2023, 20:17
@Fuchsigeshilfe
Zu mir wurde gesagt...

Dann lies doch einfach mal meine ausführliche Antwort und klick die Links an, dann wirst Du ganz schnell erkennen, dass Dir Unsinn "gesagt" wurde.

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Hey bin in einer ähnlichen Situation wie du will auch mit TikTok Geld verdienen bin aber erst 16 mich würde interessieren wie du das jetzt geregelt hast?

und frohes Neues 🎊