Versteuern Social Media wie mit 17 Jahren?
Also ich bin 17 und verdiene online auf TikTok Geld. Der Punkt ist es gab beim Creativity Program Beta einen Frei Betrag von 100€ bedeutet bis dahin musste ich mich nicht verifizieren und jetzt habe ich einen Millionen Banger rausgebracht das mir ca. 600-2000€ einbringt (geschätzt, ich kann es nicht mehr sehen bis ich mich verifiziert habe). Nun habe ich bis zum 19.12 Zeit mich zuverifizieren. Meine Frage lautet: Wie Versteuer ich das? Wer darf für mich sich verifizieren weil ich noch nicht 18 bin? Und möglicherweise die Folgen von diesem Plus 2000€. Achso normalerweise ist es nicht immer so, mit diesen 2000€, sonst eigentlich monatlich bei 100-300€ Euro. Letzte Frage wäre noch brauch ich ein Gewerbe oder was wäre am schlausten? Mit freundlichen Grüßen, und danke für jede Antwort
3 Antworten
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Letzte Frage wäre noch brauch ich ein Gewerbe...
Selbstverständlich.
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:
Klicken: Existenzgründerseminar
Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
© M111evo 2023
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Das "läuft" dann nicht "über Deinen Vater", sondern Dein Dater müsste das Gewerbe auf seine Person anmelden, er alleine würde die Verantwortung tragen und er alleine müsste die Einkünfte versteuern.
Dann frag ihn mal, ob er dazu bereit wäre.
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er meinte vor kurzen das er das versteuern für mich kein Problem damit hätte (er weiß nichts davon mit tt)
Denkst du er hätte ein Problem damit?
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Versteuern ist nicht alles...
Ich kenne Deinen Vater und seine Risikobereitschaft nicht, da musst Du ihn schon selbst fragen.
Hat er denn fundierte kaufmännische Kenntnisse?
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Ja hat er, er ist seit 35 Jahren Selbstständig und hat in mehrere Kaufmännische Ausbildungen und Erfahrungen und er kennt sich sehr gut aus damit
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Ein Gewerbe brauchst du bereits vorher, wenn du planst damit Geld zu verdienen. Dementsprechend hast du dich damit strafbar gemacht.
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Das stimmt allerdings nicht ganz.
Das Gewerbe rückwirkend anmelden
Eine rückwirkende Anmeldung ist bis zu 60 Monate nach Beginn der Tätigkeit möglich. Allerdings muss dann mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese können bereits dann verrechnet werden, wenn das Gewerbe oder Kleingewerbe mit einer mehr als dreimonatigen Verspätung angemeldet wird.
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Zu mir wurde gesagt dass ein Klein Gewerbe erst notwendig ist bei regelmäßigen Einnahmen und größere Mengen oder?
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Zu mir wurde gesagt...
Dann lies doch einfach mal meine ausführliche Antwort und klick die Links an, dann wirst Du ganz schnell erkennen, dass Dir Unsinn "gesagt" wurde.
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Hey bin in einer ähnlichen Situation wie du will auch mit TikTok Geld verdienen bin aber erst 16 mich würde interessieren wie du das jetzt geregelt hast?
und frohes Neues 🎊
Es wäre doch möglich wenn all dies z. Beispiel über meinen Vater läuft oder?