Versorgungsleitungen Wasser und Strom?
Hallo,
Ich habe von meinen Eltern ein Haus geerbt bekommen.
Jetzt habe ich festgestellt, dass sowohl Strom als auch Wasser ( Versorgungsleitungen vom Netzbetreiber)) durch mein Grundstück laufen. Die versorgen ausschließlich ein Nachbargrundstück. Ich selber bin an den Leitungen nicht angeschlossen. Im übrigen besteht keine Grunddienstbarkeit und auch meine Rechtsvorgänger haben nicht zugestimmt bzw. wussten nix davon. Es wurde auch 30 Jahre vom Versorger behauptet (bei den Rechtsvogängeen) die Leitungen liegen nicht auf meinem Grundstück! Erst durch Gericht würden die Leitungen geortet.Kann ich wegen den falschen Informationen der Behörde ( haben falsche Spartenauskünfte erteilt mit Plänen) was unternehmen?
Der Versorger muss die Leitungen jetzt umverlegen. Dabei hatte er die Glorreiche Idee, die Leitungen auf ein gemeinsames Grundstück zu legen, welches im Miteigentum von mir steht. Muss ich das dulden, wenn die Leitungen problemlos über das Grundstück der Eigentümer verlegt werden könnte? Die Mehrkosten wären fast gleich zu den Verlegungskosten. Sind ausschließlich Kostengründe entscheidend um ein fremdes Grundstück in Anspruch zu nehmen?
Die Leitungen beeinträchtigt mich auf einer kompletten Grundstücksseite. Deshalb will ich auch dass diese ganz entfernt werden.
Bitte um Infos..
Vielen Dank für Euere Hilfe
2 Antworten
Da wirst du wohl damit leben müssen. Urteil BGH: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/bgh-stromkunde-muss-leitung-auf-seinem-grundstueck-dulden_214_79236.html
Wichtig ist dieser Satz:
Die Grundstückseigentümer können nicht die Entfernung der Leitungen verlangen. Ein solcher Anspruch ist ausgeschlossen, weil die Kläger, die Grundstückseigentümer sind,
nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 AVBEltV verpflichtet waren,
die Verlegung der Leitungen unentgeltlich zuzulassen.
Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, das Leitungen die in einer Tiefe von mehr als einem Meter liegend dich in der Nutzung des Grundstücks beeinflussen.
Wie gesagt, laut Urteil BGH musst du damit leben. Hier steht allgemeinwohl über den persönlichen Präferenzen. Zumal die Leitungen ja schon Jahrzehnte geduldet wurden.
Der Weg der Klage steht dir natürlich offen, nur sehe ich persönlich, hier für dich verkehrt vergleichsweise schlechte Chancen. Die Begründung wird sein, das du deine Zisterne entweder in ihrer Bauart auch anders ausführen kannst, als Flachtank z.b oder du die Zisterne an einer anderen Stelle einbauen kannst.
Muss ich das dulden, wenn die Leitungen problemlos über das Grundstück der Eigentümer verlegt werden könnte?
Vermutlich Nein.
Wende Dich z.B. an einen Anwalt vot Ort.
Ich plane den Bau einer Zisterne und da die Leitungen im Weg sind, müssen Sie entfernt werden.