Versicherungsschaden durch Wasser nur halben Flur tapezieren?
Durch den Wasserschaden in meiner Wohnung mussten die Wände getrocknet werden. Daher wurden die Tapeten ca. 20 cm hoch im Flur abgeschnitten. Die unbeschädigte Ecke soll ich nun auf meine Kosten tapezieren. Ist das rechtens?
Wenn es rechtens ist, willige ich natürlich ein, denn mir sind ja wohl nicht zwei verschiedene Tapeten in einem Raum zuzumuten.
2 Antworten
Das musst und solltest du dir nicht gefallen lassen!
Zur Schadensbehebung gehört, dass die komplette Wand renoviert wird.
Weder nicht renovierte Ecken, noch abgeschnittene Tapeten müssen von Geschädigten hingenommen werden.
Die Versicherung zahlt auch die gesamten Arbeiten.
Die Versicherung zahlt auch die Verbrauchskosten für die Heizlüfter.
Wenn diese an deine Stockdosen angeschlossen waren und noch nicht geschehen, solltest du dich über den Verbrauch informieren.
Gewerbliche Geräte sind wahre Stromfresser!
Insbesondere da sie in der Regel fast den ganzen Tag laufen kommen da schnell einige EUR zusammen.
Nein, war bei uns anders. Wir hatten vor 2 Jahren einen großen Wasserschaden wegen einem gebrochenen Rohr. Die Renovierung beschädigter Räume / Tapeten bedeutet natürlich, dass alle Wände neu tapeziert werden. Zwar hat die Versicherung ein Mitspracherecht beim Preis der Tapete (Wir durften draufzahlen, weil wir richtig gute wollten), aber ihr braucht nicht nur die betroffenen Bahnen neu zu tapezieren.