Versetzung gefährdet? Wie viele "Fünfer" darf man höchstens haben, um nicht sitzenzubleiben?

7 Antworten

Ab drei Fünfen bleibt man sitzen. Die darf man nicht mehr ausgleichen, egal ob man kann oder nicht. Eine Fünf muss nicht ausgeglichen werden, der Schnitt der Hauptfächer darf aber nicht über 4 liegen. Bei einer Fünf im Hauptfach muss also auf jeden Fall in einem anderen Hauptfach eine 3 her sonst ist hier auch Essig. Ab zwei Fünfen muss jede Fünf ausgeglichen werden, Hauptfach mit 2 und Nebenfach mit 2 oder 2x3 Viel Glück für die Versetzung

Wenn keine Sechs auf dem Zeugnis steht dürfen Hauptschüler in Hessen maximal vier Fünfen in vier Nebenfächer im Zeugnis stehen.
Um versetzt zu werden müssen alle vier Fünfen ausgeglichen werden. Jede Fünf benötigt zum Ausgleichen eine Eins oder eine Zwei oder zwei Dreien.

Auf Gymnasien und Realschulen dürfen ohne Sechs auf dem Zeugnis nur maximal zwei Fünfen ausgeglichen werden. Von den zwei Fünfen darf nur eine in einem Kernfach (Hauptfach) stehen.
Um versetzt zu werden müssen beide Fünfen ausgeglichen werden. Kernfach-Fünfen dürfen nur mit Kernfächer ausgeglichen werden. Jede Fünf benötigt zum Ausgleichen eine Eins oder eine Zwei oder zwei Dreien.


Ahmad2810  12.02.2018, 21:30

Also wäre es so, wenn ich in jedem fach eine 1 hätte abgesehen von drei nebenfächern z.b Kunst, sport und Musik, die unwichtigsten. Dann würde ich sitzenbleiben? Oder gibt es ausnahmen? und könnte man diese Nebenfächer nicht mit Hauptfächern ausgleichen?

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Dufo4  28.04.2019, 04:28
@Ahmad2810

Bei drei Nebenfach-Fünfen wird häufig ein Ausgleichen gewährt. Im Klartext: Es findet eine Versetzung statt. Erst recht in deinem angeführten Extrembeispiel !

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stefan134  05.05.2015, 17:45

Ok *uck, bin am *rsch

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2 fünfen, wovon eine ausgeglichen werden muss. Maßgebend ist auch, ob es sich um ein Haupt- oder ein Nebenfach handelt. Hauptfächer können nur mit Hauptfächern ausgeglichen werden. Der Ausgleich kann aber nur mit einer 2 oder zwei 3en in den Fächern erfolgen, die mit der gleichen oder höherer Stundenzahl unterrichtet werden. Wenn du z.B. eine 5 in Deutsch hast, das 4stündig unterrichtet wird, könntest du die mit einer 2 in Mathe oder einer 2 in einer Fremdsprache ausgleichen oder in beiden Fächern eine 3, sofern diese auch mit 4 Stunden unterrichtet werden.

Du darfst nur eine 5 haben, dann wirst du versetzt. Mit 2 5 bleibst du sitzen, außer du kannst die 5 mit einer 2 in einem Hauptfach ausgleichen. Ich denke , das gilt für alle Bundesländer gleich. Wieviele 5 du maximal haben kannst? Ab zwei 5 wird es schon kritisch.


Brachina 
Beitragsersteller
 13.05.2008, 18:49

Muss ich die durch ne 2 in einem Hauptfach ausgleichen oder geht auch in einem Nebenfach?

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Gesta  14.05.2008, 01:46
@Gozilla

"Ich denke , das gilt für alle Bundesländer gleich." Das gilt sicher nicht, da kocht jedes Bundesland (zumindest in Details) sein eigenes Süppchen...

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Gesta  14.05.2008, 01:58
@Gesta

Für Hessen (nachdem der Link in meiner Antwort nicht geht und ich nicht mehr editieren und die Antwort auch nicht selber kommentieren kann):

http://www.http://www.kultusministerium.hessen.de (das www. gehört da natürlich nicht hin...) --> Schulrecht (ungefähr in der recht oberen Ecke) --> Gestaltung des Schulverhältnisses (in der linken Leiste) --> Anlage 1 (in der rechten Leiste)

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Die 2. fünf muss ausgeglichen werden, entweder mit einer 2 oder zwei dreien. Eine Ehrenrunde ist doch nicht so schlimm! Bedenke , 1 Jahr weniger arbeiten bis zur Rente!!


Brachina 
Beitragsersteller
 13.05.2008, 19:18

Aber da sin meine Freunde in der Klasse.... Das is dann auch net so toll wenn du in der neuen Klasse niemand kennst am Anfnag...

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