Versand, Zoll und falsche Angaben?

2 Antworten

Wenn dadurch Abgaben entfallen dann stellt es den Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar den DU begehst. Der Versender zieht daraus keinen Nutzen.

Wenn du etwas für 200,- kaufst dann bestehe drauf das auch 200,- als Wert angegeben wird, plus die Warenbezeichnung und ggf Zolltarifnummer.

Alternativ melde es nachträglich beim Zoll an und korrigiere den Irrtum. Steuervergehen verjähren glaube ich erst nach 7 Jahren.

Eigentlich muss man das gar nicht beantworten, da es sich von selbst erklärt.

Wenn du eine eine schriftliche Erklärung im Rechtsverkehr abgibst die absichtlich falsch ist, was ist das dann? Hinzu kommt jeweils die Abgabenordnung, eine Straftat im Zusammenenhang der §§ 3, 370 AGO.

Ich linke mal einen gut geschriebenen Artikel von RA Hildebrandt zu diesem Thema. Ist recht gut verständlich.

https://www.kanzlei-hurlebaus.de/zollstrafrecht-und-verbrauchsteuerstrafrecht/

Ein anderer Punkt ist, wie der deutsche Staat seinen strafrechtlichen Anspruch gegenüber Drittfirmen aus dem Ausland durchsetzt bzw. überhaupt durchsetzen könnte. Das dürfte hier im Forum niemand mit Sicherheit wissen, zumal zwischenstaatliche Vereinbarungen und die jeweils strafrechtlichen Bedingungen des einzelnen Landes zu prüfen wären.