Verpflichtet Schule zu besuchen obwohl ich wiederhole?
Titel ist selbsterklärend, aber für mich steht aktuell fest das ich die 13 Klasse offiziell nach den Sommerferien wiederhole.
Grund dafür war das ich zu viele Unterkurse im Schuljahr hatte auf Grund von vielen Fehlzeiten durch Erkrankungen. Und der Antrag auf Wiederholung wurde von der Schule bereits angenommen, aber ich habe jetzt erfahren das ich einer 12 Klasse unterteilt wurde und diese bis zum Sommer besuchen soll.
Problem ist nur, dass es im grunde gesehen sinnlos ist, da die jeweiligen Klausuren nicht einmal gewertet werden und ich kein Zeugnis bekomme. Also ich kann meine vorher erzielten Noten nicht verbessern und müsste mich dem Klausurenstress einer Klasse fast 2 Monate widmen die ich schon hinter mir habe...
Meine Frage ist jetzt ob ich verpflichtet bin teilzunehmen? Bin ich irgendwie gesetzlich gebunden und wenn ja gibt es keine Möglichkeit gibt sich zu befreien. Ich persönlich würde die Zeit bis zum Sommer gerne nutzen um mich selbständig für das Abi vorzubereiten und besonders das viele Verpasste der 13 Klasse wiederholen, aber bin mir jetzt unsicher und will nicht noch mehr Probleme.
PS Hessen, wiederhole zum ersten Mal und bin Volljährig falls es wichtig ist.
4 Antworten
Naja wenn du jetzt geht, dann wird die Schule ihre Konsequenzen ziehen. Das wäre das sie dich nicht wiederholen lassen.
Du bist, wenn du aktuell in der 13. Klasse bist und die 12. bestanden hast, eh nicht mehr schulpflichtig. Du kannst also entscheiden, nicht in den 12. Klasse Unterricht zu gehen und die Klausuren nicht zu schreiben - aber dann wird das wohl nichts damit, in 2023/24 in die 13. Klasse aufgenommen zu werden - weil nach Abschluss der 12. Klasse auch Schulen dir nichts mehr schuldig sind!
Ich würde dir empfehlen: Setz dich einfach immer in den Unterricht dieser 12. Klasse, pass auf, arbeite mit im Unterricht, sei ein wertvoller neuer Schüler für den Kurs - aber mach daheim, wenn für dich wichtiger, die Vorbereitungen fürs Abitur (und nicht nochmals für die 12., die du schon bestanden hast).
Du unterliegst vermutlich nicht mehr der Schulpflicht. Aber das gilt umgekehrt auch für die Schule: wenn du dich nicht an die Vorgaben hältst, kannst du rausfliegen.
Im schlimmsten Fall wiederholst du Stoff, den du fürs Abi sowieso beherrschen musst.
Du wiederholst, weil du Unterkurse hast. Denkst du nicht, es wäre eine gute Idee, den Unterricht zu besuchen und soviel Wissen wie möglich aufzusaugen?
Sonst wird deine Wiederholung tatsächlich eine Wiederholung: mit gleichem Ergebnis.
Du lernst für Dich, nicht für die Lehrer.