Vernehmung /strafablauf?

4 Antworten

Du hast zwar nicht genau angegeben was Du genau gemacht hast, aber egal, eine Uhr wurde bei Dir nicht gefunden.

Ich wurde zur einer Beschuldigsvernehmung eingeladen.

Dieser Einladung solltest Du nicht Folge leisten. Das musst Du nicht und es darf auch nicht gegen Dich verwendet werden. Warte einfach ab was der Staatsanwalt macht. An einen Anwalt solltest Du Dich erst wenden wenn Dir Strafmassnahmen angekündigt werden.

Wenn du nichts gemacht hast, passiert auch nichts.

Da du noch Minderjährig bist, werden deine Eltern eh mit kommen müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Moin,

Als Beschuldigter kannst du zur Vorladung der Polizei gehen oder es bleiben lassen. Das steht dir frei. Du kannst auch hingehen und dich dann nicht äußern oder lügen.

“Danach“ wird die Polizei ermitteln, dann die Akte an die Staatsanwaltschaft schicken, welche beurteilt, ob eine Anklage erfolgversprechend bzw notwendig ist.

von Einstellung bis Anklage ist alles möglich. IdR fällt die Strafe bei ersttätern gering aus oder wird eingestellt.

wenn die Sache eingestellt wird, landet auch nicht in „deiner Akte“. Insofern gibt es keine Akte von Dir, sondern eher eine Ermittlungsakte zum Fall. Wenn du Strafen bzw Urteile „sammelst“, dann gibt allerdings das Bundeszentralregister, in welches du und deine Straftaten eingetragen wird.

Alles abstreiten, du hast keine Uhr gestohlen, der Detektiv hat sich vertan.

Da kommt nix in eine Akte.

Aber! du gehst jetzt zum Geschäftsführer und sagst dem, du willst jetzt einen Gutschein oder du klagst gegen sein Haus als Dienstherrn des Detektives.

Die haben dich falsch verdächtigt, andere Kunden denken jetzt, du wärst ein Ladendieb.

Das ist nicht schön, da ist Geld fällig.


Dawood2005 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 08:56

Haha danke

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ZuumZuum  19.02.2020, 08:58

Aber! du gehst jetzt zum Geschäftsführer und sagst dem, du willst jetzt einen Gutschein oder du klagst gegen sein Haus als Dienstherrn des Detektives.

Klare Erpressung und somit strafbar!

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Seelensauger  19.02.2020, 09:02
@ZuumZuum

Nein, es ist keine Erpressung, wenn du zu jemandem gehst und ihm sagst, ich will xy Euro, dann ist es aus der Welt.

Ansonsten muss ich sie verklagen.

Das ist keine Erpressung, das nennt sich Angebot.

Eine Erpressung ist, geben sie mir x€ oder ich schieße auf sie.

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ZuumZuum  19.02.2020, 09:10
@Seelensauger

Du solltest nicht versuchen Sachkundige zu belehren, das StGB ist mein tägliches Brot, die Eigentumssicherung sowieso, dazu gehört auch die Gestellung von sogenannten "Ladendetektiven" und Sicherheitstechnik.

Hier wurde keine falsche Verdächtigung ausgesprochen, weil kein Vorsat erkennbar ist. Allenfalls ein Irrtum, von dem ich abe rnicht ausgehe, sonst müßte ja das Video klare Verhältnisse schaffen. Augenscheinlich tut es das aber in genau der Richtung, das eine vorsätzlichen schuldhafte Handlung erkennbar ist. Ladendetektive sind keine dahergelaufenen Angestellte, sondern speziell geschultes Fachpersonal.

Es liegt sehr wohl eine erpressung vor, denn alleine die Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Erlangung eines Vermögensvorteils reicht aus, dazu muss man keine gewalt androhen, kannst Du aber selber gerne im § 253 StGB nachlesen.

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BTS10  19.02.2020, 09:00

Und nicht vergessen, Strafanzeige stellen wegen falscher Verdächtigung

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Seelensauger  19.02.2020, 09:02
@BTS10

Das eben kann er ja mit dem Gutschein aus der Welt schaffen.

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ZuumZuum  19.02.2020, 09:12
@Seelensauger

Welche falsche Verdächtigung? Der § 164 StGB ist eine Vorsatzstraftat, hier ist allenfalls Fahrlässigkeit oder Irrtum gegeben.

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