Vermittlungs vorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung?

2 Antworten

Hey, erstmal tut mir deine Situation Leid. Ich war Auszubildende und wurde auch gekündigt, war somit auch auf die Bundesagentur angewiesen.

Bin zwar erst 23, aber ich versuche dir mal zu helfen mit meiner kürzlichen Erfahrung.

Also du hast eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“, das heißt, dass du wortwörtlich ALLES dafür tun musst, um so schnell wie möglich weg vom Arbeitslosengeld zu kommen. Die Vermittlungsvorschläge musst du somit annehmen und dich darauf bewerben.

Tust du das nicht, wird man dir das Geld kürzen.

Wenn eine Stelle zu weit weg ist, kannst du da auch reinschreiben, dass du dich eben aus dem und dem Grund nicht beworben hast.

Außerdem bist du nicht verpflichtet eine Stelle anzunehmen, bei der du - glaube ich 15 % weniger verdienen würdest - da bin ich mir jetzt aber echt nicht sicher.

Wenn du krank bist, gehst du zum Arzt und lässt dir ein Attest ausstellen, welches du dann an die schickst. In dieser Zeit bist du nicht vermittlungsfähig und musst dich weder bewerben noch zu Vorstellungsgesprächen. Das selbe gilt auch für Urlaub, den du „buchen“ kannst.

Kleiner Tipp: Warte bis du die Vermittlungsvorschläge per Post erhalten hast, füll diese dann aus und schicke sie wieder zurück. Fang nicht an denen per Mail Zeug zu schicken.

Meine Erfahrung mit der Agentur war schlimm und ich bin froh, dass ich alleine meinen Weg raus gefunden habe. Du wirst das auch schaffen!

Alles Gute für dich :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sulo88 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 17:37

Ok alles klar danke dir vielmals ich hoffe ich schaffe das so schnell wie möglich. Dir auch alles gute

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Dann bekommst du ALG I, nicht ALG II. Vermutlich hast du deswegen keine Rechtsfolgenbelehrung. Vielleicht aber auch wegen "Corona". Ist ja alles etwas "lockerer".

Warum hast dui ein Recht abzulehnen, wenn es Stundenlohn ist?


Sulo88 
Beitragsersteller
 25.09.2021, 17:35

Ich muss mein haus finanzieren unser autos finanzieren versicherungen schaffst du das mit 1300 euro im monat und dann nebenbei familie ernähren.

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EinTeilnehmer  25.09.2021, 18:02
@Sulo88

Natürlich nicht. Habe nur gefragt, warum du das Recht hast eine Arbeit abzulehnen, die nach Stundenlohn bezahlt wird. Das war kein Vorwurf, sondern eine Verständnisfrage für mich. Denn, Arbeitslosengeld I ist ja noch weniger, als der Lohn der angebotenen Arbeit. oder?

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