Vermieterin?

1 Antwort

Du gibst keinen Kündigungsgrund an.

"Da stehen Sachen" - Ja Mensch. Dann räum sie aus Gemeinschaftsbereichen eben weg. Fertig.

Oder meinst Du, dass in der Kündigung Sachen stehen?

Dann bräuchte man Mal den Auszug der Künfigung mit geschwärzte Namen, Adressen und Ortsangaben.

Der Zustand der Wohnung bei der Rückgabe muss in der Regel dem bei der Übernahme entsprechen und die Wohnung sollte besenrein übergeben werden.
Quelle