Vermieter schlägt Sozialbetrug vor?


10.02.2025, 22:37

Es geht um ein 70qm Wohnung!

Die Wohnung ist normal zu groß für sie das Amt könnte doch auch kosten sparen wen ich zur ihr ziehe als Untermieter


10.02.2025, 22:39

Ich finde das frech von Vermieter so was vorzuschlagen oder !

Sonst will er keine Untervermietung zulassen

3 Antworten

1 Monat her, brauche ich nicht antworten wahrscheinlich,

habe mich nur etwas gewundert wieso das keiner verstanden hat von den antwortenden

Hat es denn eine Klärung gegeben?

erstens ist es frech, zweitens würde ich mich darauf auch nicht einlassen, kann zu Stress führen und man lebt ja ständig nervös aus Angst es kommt raus

genau, theoretisch wäre es für alle eine gute Lösung, deine Freundin kann raus fliegen weil zu groß und so hätte er Mieter die er kennt und keinen Aufwand neue zu suchen


Eddy65 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 09:06

Genau wir wollen kein ärger mit dem Amt !

Wohne noch in meiner alten Wohnung ,aber seit wir nachgefragt haben droht er öfter er fragt die Nachbarn ob ich schon da Wohne

Die Bekannte bekommt jetzt einen Maximal-Betrag bezahlt.

Wenn Du bei ihr einziehst, zahlst Du 250€ Miete an den Vermieter und sie zahlt dafür wohl die 130 € oder sogar einen höheren Betrag weniger an den Vermieter.

Sie hat dann wohl auch eine geringere Wohnfläche gemietet, da sie künftig die Wohnung mit Dir teilt. Das Amt zahlt weiterhin ihre Miete und Du zahlst an den Vermieter, sodass er weiterhin mindestens die bisherige Miete bekommt.

Wo bitte ist da der Sozialbetrug?


Eddy65 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 23:31

Mm Sie soll weiter so bezahlen ohne Abzug an denn Hauptmieter

Ich würde die 250 Euro direkt an den Hautmieter zahlen.

Würde die 130 wo sie von Leben Sicherung momentan draufbezahlt gern übernehmen. Das wer in Ordnung für mich wen das Amt das mitmacht. Wir wollen nur kein ärger mit den Bürgergeld Amt haben das ist alles

Renick  11.02.2025, 08:13
@Eddy65
Würde die 130 wo sie von Leben Sicherung momentan draufbezahlt gern übernehmen.

Das ist ja auch zulässig, dass man das Geld, was man selber für die Miete dazu zahlt, durch Untervermietung erwirtschaftet. Jedoch muss das dem Amt zwingend so mitgeteilt werden. Es gibt also keinen Grund das hinten rum über den Eigentümer laufen zu lassen, wenn es doch erlaubt ist, außer man hat etwas zu verbergen.

Ich vermute aber, da stimmt schon jetzt irgend etwas nicht mit dem Sozialbezug. Denn 130€ ist viel, das kann man normal nicht von der Regelleistung nehmen, da bleibt zu wenig zum Leben. Man sollte es nicht noch unterstützen, wenn man merkt, da ist vielleicht etwas faul.

Ich sehe keinen Sozialbetrug, wenn die Mieter einen Teil der Miete direkt an den Hauptvermieter überweisen. Damit will der Vermieter sich absichern, dass sein Anteil an der Untermiete nicht "verlorengeht".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Eddy65 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 09:14

ja wenn er die 250 Euro von mir bei ihr abziehen würde !

aber er will ja das von ihr ohne Änderung weiterlaufen lassen von Amt

Eddy65 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 23:15

Aber dann müsste sie aber weniger bezahlen, das wer auch im Interesse von Bürgergeld Amt oder ? Der Hauptmieter wollte das Bürgergeld so weiter einstecken von ihr also sie soll nicht den Amt sagen

Eddy65 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 22:46

Ja er will aber das ,das Bürgergeld Amt weiter die volle miete bezahl wie bisher für sie. Der sin ist ja die kosten für sie zu senken da sie jeden Monat 130 Euro von ihr Lebensunterhalt für die Wohnung draufzahlt weil sie für sie eigentlich zu groß ist.

Eddy65 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 22:41

Ja er will aber das ,das Bürgergeld Amt weiter die volle miete bezahl wie bisher für sie

Hugin88  10.02.2025, 22:46
@Eddy65

Die Bekannte muss die Vermietung wahrheitsgemäß melden, sonst macht sic sich strafbar.

Das Verlangen des Vermieters ist auch strafrechtlich nicht zulässig (§ 26 StGB Anstiftung).

Eddy65 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 22:50
@Hugin88

Eben das ist der punkt dann machen ich und mein Bekannte strafbar.

Der Vermieter streitet das dann ab

Eddy65 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 22:57
@Eddy65

Und ich und meine bekannte wollen nicht irgend was riskieren und auf seinen Vorschlag es soll schon alles abgesprochen sein von Bürgeramt mit ihr