Vermieter droht mit Schufa wegen fristgerechter mietminderung?
Hallo, mein erster Beitrag hier.
Ich melde mich weil ich echt besorgt bin. Am 26.05 habe ich mit zwei kollegen eine wg gegründet, am tag der schlüsselübergabe flogt die sicherung raus mit funken, vermieter meint wird repariert.
als der das (und viele weitere mängel) nicht behoben hatte, haben wir am 12.06 für den kommenden monat eine mietminderung auch rückwirkend mit einer fristlosen Kündigung angedroht. Den brief haben wir korrekt mit einschreiben datum unterschrift etc gemacht (beratung vom mieterbund, die Mietminderung war idee von denen)
Am 29.06, ein monat in der er sich totgestellt hat nimmt ignoriert er zum teil mängel und sagt er behebt die in zukunft, wie sollen ihm termine geben.
zwei von uns sind aufgrund des zustandes garnicht in die wg eingezogen. Über einem monat, während er die mängel kannte, hat er nichts gemacht.
gestern habe ich die miete, so wie uns empfohlen, gemindert gesendet. Heute schreibt er mir formlos per mail, dass wenn ich nicht alles vollständig bis in 3 Tagen überwiesen habe, wie alle einen schufa eintrag erhalten und eine mahnung.
er hat eine gmbh und ist nach eigener angabe vermieter von 700 mietern.
wir sind drei stundenten und können uns ein großes Gerichtsverfahren nicht leisten.
Ich weiß nicht weiter…
Darf er das mit der Schufa machen?
er hat zudem die volle Kaution von uns
ich bin für jede Antwort dankbar
Er meint er isr Unternehmer (von 700 mietern) und dürfe das mit der Schufa. Wir wohnen übrigens in Baden Württemberg
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Habt ihr eurem Vermieter bei Androhung der Mietminderung eine annehmbare Frist gesetzt?
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am 13haben wir gesagt bist zum ende des monats, die mängel sindseit anfang an ihmbekannt. Wir haben gestern die frist um einen ganzen weiteren Monat verlängert aber schon gemindert
1 Antwort
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Es liegt ein wirksamer Mietvertrag vor. Die Mieterpartei hat daher die Pflicht die Miete zu bezahlen. Bei der Wohnungsübernahme zum Mietbeginn wurden Mängel festgestellt.
Wenn diese Mängel zwar protokolliert aber nicht unter Fristsetzung beseitigt gefordert wurden, so gerät der Vermieter nicht in Verzug. Eine Mietminderung auch rückwirkend bis zum Mietbeginn wäre dann nicht möglich. Nun hast du du eine Frist nachträglich gesetzt.Wann genau (Datum)? Bis wann (Datum)? Nun könnte der Vermieter sich im Verzug befinden.
Wann war Mietbeginn mit Wohnungsübergabe (Datum)? Gibt es da ein Protokoll?
Der Vermieter mahnt ab wegen unvollständiger Mietzahlung? Wenn du also unberechtigt rückwirkend die Miete unvollständig bezahlt hast, dann wäre die Abmahnung berechtigt. Daraus könnte auch eine gerichtliche Mahnung des Vermieters erfolgen oder eine direkte Zahlungsklage, der dann auch ein Schufaeintrag für alle Mieter der Mieterpartei folgen könnte.
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Vielen Dank für die Ausführliche Antwort und Einschätzung
am 13.06 haben wir in einem schreiben die Mängel aufgelistet und eine Behebung bis zum 30.06 gefordert. Mietbeginn war der 28.05, das Protokoll gibt es.
In dem schreiben des 13.06 meinen wir Sinngemäß, da die Miete für den 06. vollständig gezahlt wurden, werden wir im kommenden Monat 25% für den 06 und weitere 25% für den 07 mindern. ALS Verwendungszweck in der überweisung habe ich geschrieben: -25% rueckwirkend für juni und weitere -25% zurückbehalten, aber wären bei behebung auszahlungsbereit.