Verlobung? Was bedeutet das eigentlich?
Hallo,
ich habe jetzt schon ein wenig gegoogelt und wikipedia gefragt aber irgendwie versteh ich es noch nicht so ganz, daher jetzt heir die Frage:
Was genau ist die Verlobung ? Mein Verständnis sagt mir, dass man seinen Partner fragt ob er/sie den Fragenden heiraten möchte und bei Bejahung praktisch die Verlobung besiegelt ist.
Oder sind das 2 gesonderte Dinge, also fragt man einmal ob man verlobt sein möchte und einmal ob man heiraten möchte ?
Danke schonmal für die Antworten :o).
LG
15 Antworten
Die Verlobung ist die Einwilligung beider Partner zur Hochzeit und befindet sich zeitlich zwischen der Einwilligung und der Hochzeit.
Ist keine extra Sache oder eine extra Frage.
Verlobung ist ein heirats - Versprechen. Gesetzlich so geregelt, daß geschenkte Schmuckstücke bei nicht Heirat zurückgegeben werden müssen.
Danke. Der rechtliche Rahmen ist mir aktuell nicht ganz so wichtig :).
Ersteres. Früher hatte das mehr Bedeutung, da fragte man ja auch bei den Eltern.
Ist eigentlich schade, dass das so an Wert verloren hat ... Vielen Dank für die Antwort.
Verlobung ist kein Heiratsversoprechen
, man verspricht nicht jemanden zu heiraten
sondern äußert nur nur den Wunsch
Eine verlobung
soll beiden Partnern erlauben
den anderen näher kennenzulernen indem man
in der verlobungszeit
viel Zeit mit Ihm verbringt um Ihn besser kennenzulernen.
Am Ende jeder verlobung steht dann die heirat
oder der Entschluß .Ich habe Dich geprüft und
kann mit Dir nicht mein ganzen Leben verbringen.
Es ist also kein versprechen sondern lediglich der Wunsch
den anderen heiraten zu wollen.
Man sagt mit der Verlobung aus
Ich möchte Dich heiraten
, jedoch brauche ich noch etwas Zeit um
mir sicher zu werden und dies genau zu prüfen.
Durch die verlobung ist es mir von der gesellschaft gestattet in einen engeren Kontakt zu treten
ohne daß es unschicklich aussieht oder gewertet wird
Also "verlobt" ist im grunde genommen die Vorstufe der Heirat. Mit der Verlobung signalisiert man seinem partner und dem Umfeld, das man den anderen Liebt und mit Ihm zusammen sein will un diesen in Naher Zukunft heiraten möchte. Einen rechtlichen Status hat das ganze meines wissens allerdings nicht.
Naja es lässt sich wohl schwer nachweisen weil es ja scheinbar auch nur teilweise bei Ämtern festschreibar ist. Danke für die Antwort!