Verleumdung wegen falscher Tatsachen?

3 Antworten

eine Anzeige kostet kein Geld, aber ob hier der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist, würde ich mal bezweifeln. Vermutlich würde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Eine andere Frage ist, ob Du das Geld einfordern kannst. Dein Arbeitgeber müsste ja beweisen können, dass er Dir Deinen Lohn ausgezahlt hat, entweder hat er einen Zeugen oder eine von Dir unterschriebene Quittung. Wenn nein, kannst Du ihn im Zweifel verklagen.

Erfüllt das nicht den Tatbestand der Verleumdung?

Je nach Verfahrensstand könnte es sich um Betrug oder Prozessbetrug, zudem auch noch um Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 3 StGB) handeln. Verleumdung ist kaum in Betracht zu ziehen, es handelt sich nur um die Abwehr einer Forderung. Eine Abstimmung mit dem Zoll bezüglich der Veruntreuung wäre auch noch eine Option.

Und wie macht man so eine Anzeige? Würde mich das Geld kosten?

Dies wäre mit der Rechtshilfe abzustimmen, mehr Gewicht hat es bei aufgeklärten Sachverhalt, wobei nach Zahlung nur noch ein versuchter Betrug besteht.

Die Angelegenheit selbst ist nicht ohne, da es nicht zum ersten Mal geschieht, dass angeblicher Lohn an sich selbst ausgezahlt wird. Oft unter Verwendung einer früher abgezeichneten oder eigen unterschreibenen Quittung. Hier ist dringend zu überlegen, welche Belege in Betracht kommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Behaupten kann er, was er möchte.

Was soll "Rechtshilfe" sein?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.