Ich hoffe dein gespräch bei der Unfallkasse konnte dir was bringen.

Du kannst gerne gegen die Entscheidung in Widerspruch gehen und zu einem Gutachter gehen aber ich sage dir gleich, dass dies nicht viel bringen wird.

Ein Unfall im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII welcher für die Berufsgenossenschaft bindlich ist setzt voraus, dass ein äußeres Ereignis vorliegt. Beim Werfen und somit reißen der Schulter liegt kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis im Sinne des § 8 Abs.1 Satz 2 SGB VII vor. Würde dir auch gerne was positives sagen aber deine Chancen dieses Ereignis als Arbeitsunfall durchzubekommen sind gleich 0. Du musst dir immer die Frage stellen, hätte der Unfall auch im privaten Bereich bei der gleichen Tätigkeit, zu etwa der gleichen Zeit und in gleichem Umfang passieren können? Dies kann man hier auch mit ja beantworten, denn wenn du mit deinem Sohn oder Freunden spielst und wirfst den Ball wäre es womöglich auch zu dieser Verletzung gekommen.

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