Verkerkunfall?

4 Antworten

Falls dir das gegnerische Kennzeichen nicht bekannt ist, kannst du bei der Polizei danach fragen.

Mit dem Kennzeichen kannst du beim Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung für das Fahrzeug erfragen.

Dann wendest du dich an die gegnerische Versicherung, um deinen Schaden dort geltend zu machen.

Ein leichter Unfall und verbogene Lenkungsteile passen nicht zusammen. Bei einem Unfall erfolgen immer der Austausch der Daten. Habt ihr euch ohne getrennt, hast du Pech. Nachweis ohne Polizei und ohne Zeugen ist fast 0. Da die Polizei offensichtlich da war, wende dich an sie. Mache ein Gutachten und reiche es bei der gegnerischen Versicherung ein. Übrigens klärt die Versicherung die Schuld und nicht die Polizei. Als Geschädigter kannst du anwaltliche Kosten auch der Versicherung in Rechnung stellen.

wenn Du das Kennzeichen hast kannst du hier die Daten erfahren

https://www.zentralruf.de/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 16 Jahren KFZ-Mechatroniker

Wenn die Polizei den VU aufgenommen hat gibt es für beide Beteiligten eine Ausfertigung der Unfallanzeige.

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 - (Auto, Verkehrsrecht)