Verkehrskegel auf Auto abgelegt=Sachbeschädigung?

4 Antworten

Es ist wie so oft keine Frage der Rechtslage, sondern der Beweislage. Ob ein Schaden am Lack jetzt durch das Drauflegen oder durch das Herunterziehen des Weichplastikteils entstanden ist, könnte sich anhand der Spurenlage sicherlich leicht feststellen lassen. Nur ist dann, wenn ein Prozess angestrengt wird, der Schaden längst repariert.

Also steht hier wie so oft Aussage gegen Aussage und man einigt sich entweder außergerichtlich, durch einen gerichtlichen Vergleich oder es fällt eben ein Urteil.

Ich würde da erst einmal abwarten und dann einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn vom Gegner da eine Forderung kommt.

Hallo, da würde ich aber auch mal bei dem Herrn anfragen der die Parkplätze verteilt was er dazu sagt. Es ist doch ein Firmenparkplatz.

Woher ich das weiß:Hobby

Er denkt dass du es warst. Lass ihn. Aussage gegen Aussage. Oder Nürnberger Schissen.


Blöder Kollege, lass es doch drauf ankommen. Oder geh zu einem Infogespräch zu einem Rechtsanwalt. Mir kommt das Ganze lächerlich vor!

Viel Erfolg!