Verkehrskegel auf Auto abgelegt=Sachbeschädigung?
Hallo zusammen,
die Sache ist etwas komisch zu erklären.
Lange Version: Ein Mitarbeiter hat auf dem Mitarbeiter Parkplatz auf einem Bereich im Parkverbot geparkt obwohl eine Menge Parkplätze frei waren. Der Bereich ist mit kleinen Verkehrskegeln/Mini Pilonen markiert und er hat die einfach auf Seite gestellt. Als ich gesehen habe wo er Stand habe ich aus Spaß eine der Pilonen genommen und auf seinem Autodach abgelegt. ( Die Teile sind aus Plastik, vielleicht 10 cm hoch und wiegen so 200 gramm ). Definitv kein Schaden am Auto, ausser der Mini Kratzer war schon vorher da.
Er hat nach Feierabend die Pilone gesehen und anstatt die Pilone einfach aufzuheben, hat er Sie feste vom Dach runtergezogen. Dabei hat er selber sein eigenes Auto leicht verkratzt. Er fordert jetzt dass ich den Wertverlust vom Auto bezahle ( er will über 500 Euro ) und droht mir mit dem Anwalt wenn ich nicht in den nächsten Tagen bezahle? Wir spaßen öfter miteinander und er hat noch nie so reagiert.
Kurze Version: Ich habe einen kleinen Verkehrskegel auf ein Autodach abgelegt und der Besitzer hat den Kegel dann vom Dach heruntergerissen, sein Auto hat er dabei selbst leicht verkratzt und verlangt nun dass ich Ihm Geld für die angebliche Sachbeschädigung gebe.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ist das wirklich meine Schuld?
PS: Niemand hat es gesehen aber er weiss halt dass ich es war.
Danke im Voraus
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Altersweise/1568117386355_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1568117386000)
Es ist wie so oft keine Frage der Rechtslage, sondern der Beweislage. Ob ein Schaden am Lack jetzt durch das Drauflegen oder durch das Herunterziehen des Weichplastikteils entstanden ist, könnte sich anhand der Spurenlage sicherlich leicht feststellen lassen. Nur ist dann, wenn ein Prozess angestrengt wird, der Schaden längst repariert.
Also steht hier wie so oft Aussage gegen Aussage und man einigt sich entweder außergerichtlich, durch einen gerichtlichen Vergleich oder es fällt eben ein Urteil.
Ich würde da erst einmal abwarten und dann einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn vom Gegner da eine Forderung kommt.
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Hallo, da würde ich aber auch mal bei dem Herrn anfragen der die Parkplätze verteilt was er dazu sagt. Es ist doch ein Firmenparkplatz.
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Er denkt dass du es warst. Lass ihn. Aussage gegen Aussage. Oder Nürnberger Schissen.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Blöder Kollege, lass es doch drauf ankommen. Oder geh zu einem Infogespräch zu einem Rechtsanwalt. Mir kommt das Ganze lächerlich vor!
Viel Erfolg!
den Ausdruck habe ich auch noch nie gehört.