Verkehrsfläche , was ist erlaubt und was nicht?
Hallo zusammen,
wir haben eine Immobilie erworben.
Diese besteht aus mehreren Flurstücken und u.a. einem Flurstück, welches als Verkehrsfläche ausgewiesen ist.
Diese Verkehrsfläche befindet sich direkt vor unserem Haus.
Was ist auf dieser Fläche erlaubt und was muss man beachten?
Vielen Dank für die Antworten
5 Antworten
Du hast 20 qm Verkehrsfläche vor deinem Haus. Verkehrsfläche- laut Grundbuch oder Kataster?
Ich würde mal den Bebauungsplan einsehen- sofern es einen gibt.
Kann auch sein, dass die Fläche früher mal Verkehrsfläche war und die Straße umgebaut wurde.
Kann auch sein, dass diese 20 qm zwar dein Eigentum sind - aber eben nicht zu deinem Besitz- da zB Teil des Gehweges - du dich schlicht in den Grenzen irrst.
Entweder zum Katasteramt- nach deren Einschätzung bitten. Anhand Karte und Nummerierung kann oft bereits entschieden werden- warum diese 20qm entstanden sind. Kannst auch fragen, ob man diese mehrere Flurstücke zu einem Flurstück vereinigen kann. Könnte Gebühren auslösen.
Alternativ bietest du diese Verkehrsfläche dem Baulastträger der Straße zum Erwerb an. Wenn dieser dankend ablehnt - würde ich die 20qm in deine anliegende Fläche integrieren und mir nicht weiter Gedanken machen.
Das scheint eine öffentlich gewidmete Verkahrsfläche zu sein. An dieser Fläche hast du keine Nutzungsrechte. Aber du bist Eigentümer und kannst verlangen, dass die Kommune dir diese Fläche abkauft. In welchem Bundesland?
(1) Der Träger der Straßenbaulast soll das Eigentum an den der Straße dienenden Grundstücken erwerben.
(2) Stehen die für die Straße in Anspruch genommenen Grundstücke nicht im Eigentum des Trägers der Straßenbaulast, so hat dieser auf Antrag des Eigentümers oder eines sonst dinglich Berechtigten die Grundstücke spätestens innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit Inbesitznahme zu erwerben.
Hallo,
die Nutzungsart im Kataster und damit auch im Grundbuch, geben keine Auskunft darüber, was man dort darf. Offenbar ist dort ein Weg.
Die Frage, was man dort darf, kann dir nur das zuständige Bauordnungsamt beantworten.
Ich lese, Zitat:
... werden private Grundstücke von der Allgemeinheit genutzt, wie diese zum Beispiel beim Parkplatz vor einem Supermarkt der Fall ist, gelten diese in der Regel als öffentliche Verkehrsfläche.
Somit kommt es wie immer darauf an.
Übernachten im Wohnmobil oder abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Zulassung ist nicht.
Das habe ich auch gelesen.
Aus meinem Verständnis hat aber der Supermarkt auf seinem Parkplatz Hausrecht und darf Leute davon verweisen bzw. kann er auch eine Schranke davor machen...
Der Markt hat, wenn es sein Platz ist.
Es muss nur eine Nutzung möglich sein, für alle die wollen.
Hi,
auf Verkehrsflächen deines Grundstücks kann man Fuss-Wege und Zufahrten zum Haus und zu Garagen anlegen, nicht mehr und nicht weniger.
Nichts dergleichen ist gekennzeichnet.
Alle Garagen und Häuser wären sowohl fußläufig als auch mit dem PKW zu erreichen, selbst wenn ich es einzäunen würde.
NRW