Verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradzone usw. Wie schnell darf man fahren?
Moin,
ich bin grad an der Theorie in der Fahrschule dran und check da eine Sache nicht so ganz. Teilweise steht, dass man in Fahrradstraßen oder -zonen nur 30 km/h fahren darf (z. B. wenn 'Anlieger frei' ist), aber manchmal steht auch, dass man nur Schrittgeschwindigkeit fahren soll. Das Gleiche bei verkehrsberuhigten Bereichen: Da heißt es, man soll Schrittgeschwindigkeit fahren, aber bei mir in der Gegend gibt’s so einen Bereich, wo dransteht, dass man 30 km/h fahren darf. Was gilt jetzt wo?
Danke im Vorraus
1 Antwort
In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der Kraftfahrzeugverkehr muss seine Geschwindigkeit gegebenenfalls weiter reduzieren, da der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.
Die Höchstgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich beträgt maximal 7 km/h. Die in der Spielstraße geltenden Regeln sehen vor, dass Fußgänger gleichberechtigt mit Autofahrern am beruhigten Verkehr teilnehmen. Daher dürfen Autofahrer Fußgänger weder behindern noch gefährden. Führ Fahrradfahrer gilt im Übrigen auch die Höchstgeschwindigkeit 7km/h (hält sich nur keiner dran ;-)
Gruß, BigBee