Verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradzone usw. Wie schnell darf man fahren?

1 Antwort

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der Kraftfahrzeugverkehr muss seine Geschwindigkeit gegebenenfalls weiter reduzieren, da der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.

Die Höchstgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich beträgt maximal 7 km/h. Die in der Spielstraße geltenden Regeln sehen vor, dass Fußgänger gleichberechtigt mit Autofahrern am beruhigten Verkehr teilnehmen. Daher dürfen Autofahrer Fußgänger weder behindern noch gefährden. Führ Fahrradfahrer gilt im Übrigen auch die Höchstgeschwindigkeit 7km/h (hält sich nur keiner dran ;-)

Gruß, BigBee