Verkauf eines abgemeldeten Autos ohne Fahrzeugschein?
Moin,
Ich verkaufe mein Auto, das einen kleinen Unfallschaden hat. Es ist bereits abgemeldet.
Jetzt ist die Frage, ob ich den alten Fahrzeugschein, der entwertet ist, als Erinnerung behalten kann oder mit abgeben muss beim Verkauf. Kennt sich jemand aus?
6 Antworten
Du musst den alten Fahrzeugschein beim Verkauf abgeben. Die Zulassungsstelle die das Fahrzeug neu anmeldet wird diesen brauchen.
Den Fahrzeugbrief musst du mit verkaufen. Darin wird der Besitzer eingetragen. Ein Fahrzeug ohne Papiere ist deutlich weniger wert, da es nur noch Schrottwert hat, oder es sich möglicherweise um ein gestohlenes Fahrzeug handeln kann.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 müssen dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden.
Den braucht der Käufer für die Wiederzulassung
Den Fahrzeugschein brauchst Du nicht abzugeben. Allerdings musst Du den Brief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II übereignen. Wenn der Käufer dann das Fahrzeug zulässt, erhält er ja automatisch einen neuen Kfz.-Schein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Nein, wozu auch? Der ursprüngliche Kfz.-Schein hat doch überhaupt keine Bewandtnis mehr, da es den daraus ersichtlichen Halter doch gar nicht mehr gibt. Deswegen ist der alte Kfz.-Schein des Fragestellers ja auch entwertet worden. Früher wurden die bei der Abmeldung sogar eingezogen.
Doch! Informiere dich, bevor du etwas falsches schreibst! Es geht nicht um den Halter, sondern um die Daten des Fahrzeugs. Früher war vieles anders...
Falsch. Bei der Zulassung müssen beide Teile vorgelegt werden.