Verkäufer hat Kauf abgebrochen was jetzt?
Also ich habe bei Ebay 2 Artikel gekauft aber beide nach 11 Tagen nicht bezahlt. Deswegen hat der Verkäufer den Kauf abgebrochen. Das ist nicht weiter schlimm für mich, aber heißt das jetzt dass keine Rechnung mehr offen ist oder muss ich die Artikel trotzdem noch bezahlen auch wenn ich ihn gar nicht brauche? Also es sind nur 2 billige Handyhüllen, ob ich sie bekomme oder nicht ist nicht sooo wichtig.. aber was muss ich jetzt tun weil da steht 'Artikel gekauft' aber nicht bezahlt. Wie kann ich ihn denn noch bezahlen falls ich ihn noch Bezahlen muss? Also das alles läuft über die Überweisung, falls das weiterhilft.
2 Antworten
Der Verkäufer hat Deine Käufe beendet. Du musst nichts mehr zahlen.
Und Du wirst von ebay berechtigte Verwarnungen wegen nicht gezahlter Artikel erhalten. Ab der Summe von drei Verwarnungen wird Dein Konto bei ebay gesperrt.
Die Sperre betrifft Dich als Person und nicht den Nickname.
http://pages.ebay.de/help/account/suspended-accounts.html#Konsequenz
Welche Konsequenzen hat die Sperrung meines eBay-Kontos?
Hinweis: Wenn Ihr eBay-Konto gesperrt ist, ist es Ihnen oder Mitgliedern Ihres Haushaltes untersagt, neue eBay-Konten bei eBay anzumelden oder über andere vorhandene Konten Gebote abzugeben bzw. Artikel auf eBay zu verkaufen.
Alles falsch. Aufgrund der Voraussicht, dass du nicht zur Verantwortung gedenkst, beantragt er die Stornierung der Verkaufsgebühr. Der Vertrag ist davon unbetroffen. Du bist verpflichtet, zu bezahlen.
Was hast Du eigentlich bei Deiner Anmeldung auf der Verkaufsplattform ebay und dem Lesen der von Dir als gelesen, verstanden und angeklickten sowie Bestätigeung dass Du Deine Daten korrekt angegeben hast, nicht verstanden:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung
§2 Anmeldung und eBay-Konto
1. Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines eBay-Kontos unter Zustimmung zu diesen eBay-AGB und der eBay-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.
Was bitte hast Du mit Deinen gerade 14 Jahren auf der Verkaufsplattform ebay zu suchen? Richtig: nichts!