Sattler liefert Sattel nicht aus, was tun?

6 Antworten

Mit wem hast du Kontakt? Mit dem erkrankten Sattler? Oder jmd anderem? Wenn der immer noch krank ist, dann hakt es vllt daran. Was hast du schriftlich? Gab es einen fix zugesagten Liefertermin? Zudem klären sich solche Dinge doch wie immer einfach am besten in einem persönlichen Gespräch - einfach anrufen und nachfragen. Wenn sich dann immer noch nix klärt, schriftlich bzw. per Mail eine Deadline setzen, bis wann der Sattel übergeben sein muss. Wenn sich dann nix tut kannst du vom Kauf zurück treten und dein Geld zurück verlangen. Keinesfalls würde ich den Restbetrag nun vor Übergabe des Sattels bezahlen sondern nochmal darauf hinweisen, dass du wie vereinbart erst bei dem Übergabetermin bezahlst.

Deine Rechte bzgl. Werksvertrag ergeben sich hieraus:

Die verspätete Erbringung der Leistung stellt eine Pflichtverletzung i. S. d. § 280 Abs. 1 BGB dar. Stellt der Unternehmer das Werk ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig her, so bleibt zunächst der Erfüllungsanspruch des Bestellers bestehen. Er kann dem Unternehmer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung setzen und bei erfolglosem Ablauf gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten. Gemäß § 280 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung unter den (zusätzlichen) Voraussetzungen des § 286 BGB verlangen. Nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt der Unternehmer durch eine nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung des Gläubigers in Verzug. Eine Mahnung ist allerdings in den folgenden Fällen entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB):

  • Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  • wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
  • wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  • wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

Hat der Besteller den Unternehmer durch Mahnung in Verzug gesetzt und leistet dieser trotz Mahnung nicht, kann der Besteller seinen Verzögerungsschaden als Schadensersatz verlangen. Zum Verzögerungsschaden gehören etwa die Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

jolinchen39 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 13:03

Vielen Dank für die Antwort :)

Kontakt habe ich mit dem Sattler persönlich gehabt, der ist aber seit zwei Wochen schon wieder fit. (Hat er mir selbst bestätigt gehabt, wo noch Kontakt bestand). Schriftlich habe ich leider nur die Rechnung, auf welcher aber kein Liefertermin vermerkt ist. Mündlich wurden mir die 6-8 Wochen zugesichert, dafür gibt es auch Zeugen.

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  1. Was wurde bezüglich der Restzahlung vereinbart? Wann sollt die also erfolgen.?
  2. Wenn die Restzahlung vor Auslieferung vereinbart wurde und das, wie Du schreibst, eine seriöse Firma ist, ist es zwar ärgerlich, dass es so lange gedauert hat, aber dann musst Du nicht damit rechnen, über's Ohr gehauen zu werden. Dann wirst Du nach Restzahlung den Sattel endlich bekommen und bei dem gewiss nichts mehr bestellen . Was den alten Sattel angeht, habe ich keine Ahnung.

jolinchen39 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 13:01

Danke für die Antwort :)

Laut Rechnung sollte die Restzahlung bei „Lieferung des Sattels“ gezahlt werden…

Mir geht es auch eigentlich eher darum, dass meine alten Sättel in Zahlung gegeben und vom Kaufpreis abgezogen werden sollten - dies ist ja nicht erfüllt wenn ich jetzt die anderen 50% zahle. Zumal ich auf meine mehrfache Nachfrage in Bezug darauf ja garkeine Antwort mehr bekomme, wie das abläuft…

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du wirst ja wissen, von welcher marke der sattel ist, den du bestellt hast.

erkundige dich bitte direkt beim hersteller, ob der sattel überhaupt beauftragt wurde. - unter angabe des sattlers.

ausserdem informiere dich bei der handwerkskammer, ob der sattler überhaupt ins register eingetragen ist.

sollte das alles der fall sein, beim zuständigen amtsgericht erkundigen, ob ein konkursverfahren eingeleitet wurde.

entsprechende rechtliche schritte können im bedarfsfall folgen.

ich würde in KEINEM fall weitere zahlungen leisten, bevor der sattel nicht ausgeliefert ist. nach dieser langen zeit muss er vermutlich auch noch mal angepasst werden.

erst dann, wenn alles zu deiner zufriedenheit erledigt wurde, den restbetrag überweisen.

Deswegen gilt: NIE ne Anzahlung machen. Die Sattler, die ich kenne, kann man entweder direkt vor Ort bar bezahlen oder sie schreiben eine Rechnung nach Auslieferung der Ware.

Versuche eine Nachfrist zu setzen und wenn bis dahin nichts passiert ist, schalte einen Anwalt ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigenes Pferd

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag? Der Kauf ist zwar mündlich genauso gültig wie schriftlich... es ist aber um einiges einfacher rechtlich was durchzusetzen wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt.


jolinchen39 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 09:36

Ich habe eine offizielle Rechnung mit den wichtigsten Daten drauf und ansonsten alle Verzögerungen etc. schriftlich im Chat dokumentiert

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lynnmary1987  27.06.2024, 09:46
@jolinchen39

Das ist ein guter Anfang.

Setz jetzt einen Brief auf in dem du diese Eckdaten nochmal zusammenfasst, also Datum Kaufabschluss, Datum ursprünglicher Liefertermin, Datum erste Mahnung...

Dazu kommt dann noch, was du dir JETZT vom Händler erwartest. Also Lieferung bis zum xxxx.

Zum Abschluss noch was du dir erwartest, wenn der Händler NICHT liefert. Also Rückgabe der Anzahlung + falls es dir das wert ist, eine Anforderung von Ersatzzahlung falls dir wegen der Verspätung irgendwelche zusätzlichen Kosten entstanden sind (die solltest du aber auch nachweisen können)

Das kommt dann mal eingeschrieben zum Händler.

Floskeln wie "der Anwalt ist schon informiert" und dergleichen, können auch nicht schaden.

Die Sache ist im Zivilrecht zu Hause. Du kannst deine Forderungen also nur zivilrechtlich einklagen sollte sich der Händler wirklich noch quer stellen. Das ist mühsam und meistens den Aufwand gar nicht wert. Aber du wolltest ja wissen, was man tun kann.

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