deiner Wohnort ist egal wenn es um die Familienversicherung geht. hauptsache du hast keine Einkünfte von mehr als einem Minijob
das brauchen nur Studenten die während des Studium in einer privaten Krankenversicherung sind/sein wollen.
wenn du gesetzlich versichert bist brauchst du das nicht.
ich würde nie einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden sagen, dass eine Zusatzversicherung besteht. da klingelt bei denen sofort die Kasse.
meine persönliche Meinung, ja, die wollen euch abzocken
bevor ihr über neue Implantate nachdenkt, sollte deine Mutter mal eine Osteoporosetest machen. denn Osteoporose ist in den meisten Fällen der Grund warum Implantate rausfallen.
wenn sich das bestätigt, dann bringen neue Implantate überhaupt nichts, da auch diese wieder rausfallen werden. quasi rausgeworfenes Geld.
die Krankenkasse zahlen nur ausreichende Versorgung, was Prothesen sind. alles was darüber hinaus geht ist mehr als ausreichend und wird nicht von den Kassen übernommen. da gibt es auch keine Ausnahmen.
die Krankenkasse schickt dir erst eine Mahnung, dann den Gerichtsvollzieher bzw. das Hauptzollamt, dass die Forderung eintreiben will/wird.
zahlst du weiterhin nicht, oder kannst schlichtweg nicht zahlen, schränkt die Krankenkasse deine Leistungen ein. sie spricht ein sogenanntes Leistungsruhen aus. das bedeutet, dass du nur noch für Schmerz- und Notfallbehandlungen versichert bist. für alles andere muss du selbst zahlen.
reden wird tatsächlich über 2020?
das ist über ein Jahr her. bekommst du seit 1 Jahr keine Leistungen vom Amt?
warum hast du keine Widerspruch über deinen behandelnden Arzt eingelegt?
was war der Grund für die Einstellung?
bei Zahnarzt gibt es entweder eine Professionelle Zahnreinigung oder eine Zahnsteinentfernung.
die Kasse zahlt nur die Zahnsteinentfernung.
die Professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und muss selbst bezahlt werden. auch wenn man unter 18 ist. die meisten Kassen bezuschussen sie aber. man zahlt also erstmal die Rechnung beim Zahnarzt und lässt sich dann im Nachgang von der Kasse einen Zuschuss erstatten.
du bist branchenfremd. wird schwierig da rein zu kommen.
und mal so als insider info... der druck ist bei den gesetzlichen der selbe. neuversicherten-aquise gehört zum täglichen Geschäft. wir müssen hier genauso zahlen bringen und leute zu uns abwerben.
und wir sind öffentlicher Dienst. reich wird man da nicht...
in diesem Stadium zahlt die Kasse keine Lipödem-OP. das wäre eine reine Privatsache, die du dann selbst zahlen musst.
du schreibst dass du Strümpfe probiert hast. du musst die dringend immer tragen, nicht einfach mal nur probieren. achte drauf, dass du die richtigen vom Arzt verschrieben bekommst. du brauchst Flachgestrickte nach Maß. Rundstrick von der Stange bringt nichts.
zudem solltest du 2 mal pro Woche zur Lymphdrainage gehen. auch das verordnet der Arzt.
die Kasse prüfen übrigens ob diese Maßnahmen im Vorfeld vom Patienten gemacht wurden bevor sie irgendwas genehmigen. wenn sie sehen, die Patientin weigert sich Strümpfe zu tragen oder zur Lymphdrainage zu gehen, da ist die Ablehnung generell vorprogrammiert.
ich rate dir (bin auch davon betroffen) jetzt definitiv erstmal die Strümpfe zu tragen und zur Lymphdrainage zu gehen. evtl. hilft dir auch ein Lymphomat für zu Hause. ich habe einen, nennt sich Venenengel.
egal ob du nun Beiträge abgezogen bekommst oder nicht, du bist gegen Entgelt beschäftigt und wirst damit automatisch versicherungspflichtig und bist nicht mehr familienversichert.
ab 18 sind rein kieferorthopädische Behandlungen die "nur" einen Zahnspange notwendig machen keine Kassenleistung.
die Kasse tritt nur ein, wenn der Kieferorthopäde eine medizinische Notwendigkeit gemäß der Richtlinien feststellt UND dafür auch eine OP im Vorfeld notwendig ist (Kieferbruch).
alles andere bleibst Privatsache und musst du selbst zahlen.
ja sie ist sogar dazu verpflichtet.
bei jedem Kassenwechsel wird dein Schuldenzustand an die neue Kasse gemeldet und diese sind verpflichtet das Leistungsruhen fortzuführen.
du musst eine Ratenzahlung mit der alten Kasse machen, damit du wieder leistungsanspruch bekommst.
habt ihr nur die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung eingereicht? wenn ja, dann bitte auch die alten einreichen.
du bist 23. du kannst ab 23 nur dann in die kostenlose Familienversicherung für Zeiten des Studiums. muss natürlich lückenlos nachgewiesen werden. für Zeiten ab 23 in denen man nicht studiert muss man selbst die Beiträge zahlen.
was die Vollstreckung angeht: es kann sein, dass sich hier evtl. auch was überschnitten hat. so eine Vollstreckungsanordnung geht raus, der Versicherte meldet sich, und da hat das Amt aber schon die Anordnung erhalten und will vollstrecken.
am besten nochmal bei der Krankenkasse anrufen und klären, ob sich das mittlerweile erledigt hat und es sich nur überschnitten hat.
wenn die Krankenkasse 100 will, du 55 angeboten hast, dann versuch nochmal zu verhandeln, ob man sich evtl. in der Mitte treffen könnte. idR wollen die Krankenkassen, dass Rückstände entweder komplett sofort gezahlt werden, oder maximal in 6 Monaten getilgt sind.
du solltest dich wirklich darum bemühen, denn sobald eine Ratenzahlung vereinbart wird und die erste Rate pünktlich kommt, wird das Leistungsruhen wieder aufgehoben. nur wenn man in Rückstand mit der Rate gerät, platzt die Ratenzahlung, und die Rückstände sind sofort komplett fällig und das Leistungsruhen tritt wieder ein.
melde dich bitte unbedingt arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld für die Zeit ab dem 01.11. . das wird bei Schwangeren ohne Probleme gewährt, auch wenn niemand eine hochschwangere einstellen wird ;)
das Arbeitslosengeld ist wichtig um bei Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld beitragsfrei weiter versichert sein zu können.
beantragst und bekommst du kein ALG1 musst du nämlich ab dem 01.11. deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche zahlen und bist dann im weiteren Verlauf auch nicht beitragsfrei weiterversichert.
wenn dein Mutterschutz noch vor Ende deiner Beschäftigung beginnt, dann ist das die einzige Möglichkeit ohne Amt auszukommen. aber auch nur dann. wenn zwischen Ende Job und Beginn Mutterschutz auch nur 1 Tag dazwischen ist, verwirkst du deinen Anspruch auf die kostenfreie Weiterversicherung.
und mal abgesehen davon, warum willst du kein ALG, dass dir zustehen würde? du hast jeden Monat mit deinem Beitrag brav eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung. warum das nicht auch in Anspruch nehmen?
du bist schon selbst versichert, die Beiträge werden von deiner Hinterbliebenenrente anteilig von der Rentenversicherung gezahlt. les mal deinen Rentenbescheid ;-)
als allererstes: dein Arbeitgeber muss einer Nebentätigkeit zustimmen. das steht auch in jedem Arbeitsvertrag drin.
kläre das erstmal bevor du dir über alles andere Gedanken machst.
zum Thema Krankenversicherung: da würde sich nichts ändern, da du ja hauptberuflich Azubi bist. du bleibst damit weiter gesetzlich versichert wie bisher. ohne extra Kosten.
idR wird auch dein Arzt informiert. über ihn musst du das klären.
der MDK darf auch nach Aktenlage deine Arbeitsunfähigkeit beurteilen. eine persönliche Vorstellung ist nicht zwingend notwendig. gerade deshalb fordern die Kassen für den MDK beim behandelnden Arzt alle medizinischen Unterlagen im Vorfeld an. das wird auch bei dir passiert sein.
der MDK prüft alle Unterlagen deines Arztes. aus diesen Unterlagen geht wohl hervor, dass du eigentlich wohl wieder arbeitsfähig bist laut MDK.
die Krankenkasse hält sich also an die Aussage des MDK und führt dich erstmal als arbeitsfähig. und Arbeitsfähigkeit schließt Krankengeld aus. deshalb hat man es auch beendet.
du solltest dich dringend mit deinem Arzt in Verbindung setzen. über ihn musst du dann ggf Widerspruch gegen die Gesundschreibung einlegen. es müssen neue ärztliche Unterlagen eingereicht werden, die belegen, dass du weitherhin arbeitsunfähig bist.
einfach App der AOK runterladen, abfotografieren und ab die Luzie